Es bimmelt jemand -> Aufnahme folgt? Und nur dann? OkBtw ist gesetzlich geregelt, dass das Klingeln an deiner Pforte als Grund ausreicht, Bild von jemanden aufzuzeichnen und zu speichern. Es gibt dort eine Begrenzung bzgl. der Aufbewahrung, die ist mir aber grad nicht mehr geläufig (glaube 4 Bilder pro Person oder so).
Genau soEs bimmelt jemand -> Aufnahme folgt? Und nur dann? Ok
Was ist denn diese privacy Funktion? Und warum ist das dann obsolet?jede aktuelle und halbwegs vernünftige überwachungskamera hat heutzutage eine privacy Funktion...und damit sind alle Diskussionen über das was auf dem Bild zu sehen und nicht zu sehen ist, obsolet...
Auch wenn du deine Nachbarn dabei aufzeichnest?Btw ist gesetzlich geregelt, dass das Klingeln an deiner Pforte als Grund ausreicht, Bild von jemanden aufzuzeichnen und zu speichern. Es gibt dort eine Begrenzung bzgl. der Aufbewahrung, die ist mir aber grad nicht mehr geläufig (glaube 4 Bilder pro Person oder so).
Grundsätzlich ja, du darfst die Aufzeichnung jedoch nur beginnen, wenn der Klingelvorgang vorliegt.Auch wenn du deine Nachbarn dabei aufzeichnest?