K
KEVST
Hallo Miteinander.
Da unsere suche nach Grundstücken ziemlich bescheiden läuft spielen wir so langsam mit dem Gedanken ein Bestandsgebäude zu erwerben.
Eine Frage die wir uns dabei stellen ist die Möglichkeit einer Aufstockung eines Bungalows.
Wenn beispielsweise in einem Baugebiet der 60er und 70er Jahre ein Vollgeschoss zulässig ist und ein Flachdach vorgeschrieben ist. Wie sieht es da mit der Aufstockung aus ? Die Definition bzgl. des Vollgeschoss , zu der Zeit, ist mir dabei nicht ganz klar.
Damals wurde der Punkt "Grundfläche des darunter liegenden Geschosses" nicht festgehalten. Bedeutet das nun dass aufgrund der damaligen 2/3 Regelung und der Flachdachpflicht keine Aufstockung möglich ist ? Oder missverstehe ich das ?
Da unsere suche nach Grundstücken ziemlich bescheiden läuft spielen wir so langsam mit dem Gedanken ein Bestandsgebäude zu erwerben.
Eine Frage die wir uns dabei stellen ist die Möglichkeit einer Aufstockung eines Bungalows.
Wenn beispielsweise in einem Baugebiet der 60er und 70er Jahre ein Vollgeschoss zulässig ist und ein Flachdach vorgeschrieben ist. Wie sieht es da mit der Aufstockung aus ? Die Definition bzgl. des Vollgeschoss , zu der Zeit, ist mir dabei nicht ganz klar.
Damals wurde der Punkt "Grundfläche des darunter liegenden Geschosses" nicht festgehalten. Bedeutet das nun dass aufgrund der damaligen 2/3 Regelung und der Flachdachpflicht keine Aufstockung möglich ist ? Oder missverstehe ich das ?