Oh, da hat man Dir wohl eine Gewerbehalle als Bungalow verkauft
Zeig' mal Bilder!
Ich denke der TE geht es nicht um den baurechtlichen Vollgeschossbegriff, den es in Bayern ohnehin nicht mehr gibt, sondern nur darum, wo das Dach anfängt: unterhalb oder oberhalb der 2. Geschossdecke. Das letzteres günstiger ist, halte ich für möglich. Letzten Endes muss es aber der Rohbauer am Besten wissen. Er kann ja die Alternativen mal gegenüberstellen, dann sieht man, wo das Geld bleibt.