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Escroda
Richtig.Ich tippe nun nein.
In Niedersachsen ja, in NRW nein.2. Kann sich der Ausbau des Spitzbodens/Dachbodens noch auf die Geschosszahl auswirken?
Richtig, aber die 2/3 Regelung in NI bezieht sich nur auf das oberste Geschoss.Nicht-Vollgeschosse werden nicht miteinander zusammengezählt.
Bei 9m Hausbreite sehe ich das auch nicht. Wegen der Vollgeschossdefinition muss man sogar die Deckenhöhen so wählen, dass dort keine Aufenthaltsräume möglich sind, da ansonsten der Spitzboden zum obersten Geschoss wird und somit das DG zum Vollgeschoss. Wenn man für sich selber den zweiten Rettungsweg berücksichtigt, kann man den Raum ja trotzdem ruhigen Gewissens als Spielzimmer oder Büro nutzen, man darf es nur nicht in den Bauvorlagen so bezeichnen.Aber einen wohnraumfähigen Ausbau des Spitzbodens (Aufenthaltsräume brauchen bestimmte Mindesthöhen und Rettungswege) sehe ich bei dieser Hausgröße ohnehin nicht.