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uti-pepe
Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe im 11.2019 ein Haus erworben, die Übergabe findet in 12.2020 statt.
Kann ich hierzu noch in den Genuss der aktuellen Mehrwertsteuersenkung kommen?
Mein Kaufvertrag hat folgende Klausel:
„Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt 209.000 Euro. Der Kaufpreis wurde aufgrund des Umsatzsteuersatzes von 19 % berechnet.
Sollte dieser Steuersatz geändert werden, ändern sich nach dem Zeitpunkt der Änderung fälligen Kaufpreisanteile insoweit, als der Verkäufer mehr oder minder belastet wird, dies gilt jedoch nicht für die erste Teilzahlung und nicht für Beträge, die innerhalb von 4 Monaten ab heute fällig werden.“
Vielen Dank für die Rückantworten.
ich habe im 11.2019 ein Haus erworben, die Übergabe findet in 12.2020 statt.
Kann ich hierzu noch in den Genuss der aktuellen Mehrwertsteuersenkung kommen?
Mein Kaufvertrag hat folgende Klausel:
„Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt 209.000 Euro. Der Kaufpreis wurde aufgrund des Umsatzsteuersatzes von 19 % berechnet.
Sollte dieser Steuersatz geändert werden, ändern sich nach dem Zeitpunkt der Änderung fälligen Kaufpreisanteile insoweit, als der Verkäufer mehr oder minder belastet wird, dies gilt jedoch nicht für die erste Teilzahlung und nicht für Beträge, die innerhalb von 4 Monaten ab heute fällig werden.“
Vielen Dank für die Rückantworten.