Voraussetzungen um Baustopp zu erwirken - Erfahrungen / Tipps

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T

Tweener

Vielen Dank für die Beiträge

Nein, wäre ja noch schöner.
Kommt Nachbar aufs Bauamt und erzählt, dass er den Abstand nachgemessen hat, und er kommt auf 2,88 statt 3 Meter.
Das muss doch dann erst überprüft werden... der kann ja viel erzählen, was er bei Mondschein gemessen hat. Der Baustopp ist eine behördliche Maßnahme, damit geht man nicht leger um!
Das klingt ja ganz positiv. Also sind völlig unberechtigte Anfragen nicht gleich ein Baustopp

Google ist dein bester Freund
Ich habe wohl die falschen Suchbegriffe verwendet. Danke für den Hinweis.




Quelle: Musterkanzlei Info
 
11ant

11ant

Also sind völlig unberechtigte Anfragen nicht gleich ein Baustopp
Weder möchte der Bauamtsleiter wegen Deines bösen Nachbarn in die Registratur strafversetzt werden, noch hat der Bürgermeister Lust auf Deine Haftungsklage. Wie kommst Du auf so eine komische Frage: hat ein Nachbar gedroht, daß Du die Baugenehmigung noch bereuen wirst ?
 
Q

quisel

Weder möchte der Bauamtsleiter wegen Deines bösen Nachbarn in die Registratur strafversetzt werden, noch hat der Bürgermeister Lust auf Deine Haftungsklage. Wie kommst Du auf so eine komische Frage: hat ein Nachbar gedroht, daß Du die Baugenehmigung noch bereuen wirst ?
Naja, wenn ich mir anschaue, wie teilweise hier in der Gegend auf Bauvorhaben reagiert wird, ist das schon kein unabwägiger Gedankengang vom TE - siehe mein Beispiel mit dem Abrissstop wegen Asbest, der ging ja auch auf einen Nachbarn zurück, der wohl wissend, dass dort kein Asbest verbaut war, beim Bauamt vorstellig wurde.

Leider wird heutzutage viel zu selten direkt miteinander kommuniziert. Unsere neuen Nachbarn waren ganz verwundert (in positiver Hinsicht), als wir vorbei kamen und uns und unser Bauprojekt vor dem Start vorgestellt und mit Ihnen besprochen haben. Ich kann jedem nur empfehlen, diesen Weg zu gehen, denn man wird im Zweifel noch viele Jahre miteinander Zutun haben und ggf. auf die Gunst des jeweils anderen angewiesen sein - da ist einfach ein guter Start das wichtigste.

In der Regel stören sich ja viele nicht mal am Bau an sich, sondern einfach an der Tatsache, dass sie vorher nicht gefragt / eingebunden wurden. Kleinigkeiten kann man immer dem Nachbar zu liebe anpassen - das hat für einen selbst meist keine Nachteile, aber eine große Wirkung gegenüber dem Nachbarn.
 
11ant

11ant

siehe mein Beispiel mit dem Abrissstop wegen Asbest, der ging ja auch auf einen Nachbarn zurück, der wohl wissend, dass dort kein Asbest verbaut war, beim Bauamt vorstellig wurde.
Und dessen Betroffene wissen nicht, daß man Behörden verklagen kann ? - wird ein Angemessenheitsgrundsatz verletzt und/oder ungeprüft der Dummschwatz eines Dritten übernommen, kann das für die Behörde ein teurer Spaß sein - verwaltungs-, zivil- und strafrechtlich. Ein Beamter ist nämlich für sein Handeln selbst verantwortlich, er darf selbst auf "Weisung" keine strafbaren Handlungen begehen. Das Vermögen eines Anderen zu schädigen, gehört dazu. Leider glauben viele Steuerzahler, man müsse jeden Stempel schlucken.
 
Nordlys

Nordlys

11ant hat hier völlig Recht.
Wir sind immer gehalten, bevor wir tätig werden und am Ende sogar hoheitlich werden, uns selbst ein Bild zu machen.
Da muss man dann wohl mal hin, weg vom Schreibtisch.
 
Q

quisel

Und dessen Betroffene wissen nicht, daß man Behörden verklagen kann ? - wird ein Angemessenheitsgrundsatz verletzt und/oder ungeprüft der Dummschwatz eines Dritten übernommen, kann das für die Behörde ein teurer Spaß sein - verwaltungs-, zivil- und strafrechtlich. Ein Beamter ist nämlich für sein Handeln selbst verantwortlich, er darf selbst auf "Weisung" keine strafbaren Handlungen begehen. Das Vermögen eines Anderen zu schädigen, gehört dazu. Leider glauben viele Steuerzahler, man müsse jeden Stempel schlucken.
Da muss ich ehrlich sagen, weiß ich nicht, wie das letztendlich noch in der rechtlichen Aufarbeitung weiterging.
Lange Rede, kurzer Sinn: Man steckt als Bauherr leider nicht immer drin. Stunk und verbrannte Erde ist schnell generiert - egal, ob rechtlich begründet oder in irgendeiner Form objektiv verständlich. Leider gibt es diese Art von Nachbarn und leider scheinen auch die Ämter da immer mal wieder zumindest teilweise mitzuspielen. Selbst wenn das Amt nicht mitspielt: den "halben" Ärger und ein schlechtes Gefühl hat man ja trotzdem. Es ist hier in der Region nicht selten, dass es selbst bei bebauungsplankonformen Bauten zu Ärger in der Hinsicht mit der Nachbarschaft kommt - was unter anderem daran liegt, dass teilweise der Altbestand vom Stil und Größe anders ist, als die neu genehmigten Gebäude nach Bebauungsplan. Die Architektur von 1960 vs. 2018 unterscheidet sich halt an vielen Stellen.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, das ganze von vornherein etwas zu entschärfen, ist proaktiv auf die Nachbarschaft zuzugehen. Insbesondere, wenn man eine genehmigungsfähige Planung hat bzw. diese sogar durch einen Bebauungsplan gedeckt ist, hat man als Bauherr ja eigentlich auch wenig zu verlieren. Im Gegenteil 95% der Nachbarn werden positiv darauf reagieren. Auch wenn sie letztendlich nichts mitentschieden haben - es gibt ihnen zumindest das positive Gefühl einbezogen geworden zu sein.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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