Vorauszahlung für die Fenster-Rate

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H

HoisleBauer22

Prost Mahlzeit, was das für Auswirkungen auf Gewährleistungen hat.
Ja, lustig ist das gerade bei der Elektrik, wo ja die selben Kabelstrecken oder die gleichen Schlitze für GU und Aufmusterung genutzt werden. oder anderes Beispiel: Wenn der Stromkasten zickt, ist dann mein aufgemusterter Teil (z.B. zusätzl. Küchensteckdosen, Erdkabel in den Garten, Außenbeleuchtung am Haus...) die Ursache?
 
11ant

11ant

Ja, lustig ist das gerade bei der Elektrik, wo ja die selben Kabelstrecken oder die gleichen Schlitze für GU und Aufmusterung genutzt werden.
Ich glaube, da hast Du mich mißverstanden. Da gibt es gerade das Gegenteil von Beweisschwierigkeiten, sondern ALLES was "Dein" Handwerker macht, ist effektiv nach einer dadurch vorgezogenen konkludenten Teilabnahme geschehen und im Worst Case in die beim BU verbliebenen Gewerke einstrahlend herumgepfuscht. Deswegen sagte ich ja "Prost Mahlzeit".
 
kati1337

kati1337

Bei uns direkt an den Elektriker, bei Heinz von Heiden wird jede Aufmusterung, die nach dem Planungsgespräch passiert, direkt mit den Gewerken abgerechnet ohne Umweg über Heinz von Heiden.
Das hat uns unser GU so erklärt wie es der @11ant hier schreibt. Er meinte die Zahlung dafür müsse proforma über ihn laufen, aber er gebe das 1:1 an seinen Elektriker weiter (geht mich aber im Grunde nichts an), weil wir ja mit ihm den Bauvertrag haben, nicht mit dem Elektriker. Grob gesagt, wenn ich dem Elektriker 20 Steckdose extra bezahle, und dann eine kaputt geht, kann der Elektriker sagen "das war eine vom GU", und umgekehrt?
Er sagte tatsächlich aus Gründen der Gewährleistung, und weil wir seine Kunden sind mit dem Haus.

Anders wars bei der Photovoltaik. Die haben wir nachträglich beauftragt, direkt beim Elektriker, davon steht nichts im Hausvertrag und das rechnet der Elektriker auch selber mit mir ab. Da habe aber wiederum ich sichergestellt, dass der GU darüber bescheid weiß und es okay für ihn ist, dass die ne Photovoltaik auf "sein" Haus bauen. Noch haben wir es ja nicht abgenommen.
 
H

HoisleBauer22

ALLES was "Dein" Handwerker macht, ist effektiv nach einer dadurch vorgezogenen konkludenten Teilabnahme geschehen
Guter Hinweis. Dadurch, dass "mein" Handwerker der jahrzehntelange Partner von Heinz von Heiden ist, arbeiten die beiden gut zusammen, da sollte es keine Probleme geben. Dadurch, dass Heinz von Heiden diese Aufmusterungen zulässt, haben die ja dennoch eine gewisse Verantwortung und sind mir ohnehin ein einwandfreies Gesamtbauwerk schuldig. Anders könnte es bei externen Handwerkern laufen, die nichts mit Heinz von Heiden am Hut haben. Aber auch da kann der Heinz von Heiden-Bauleiter mithelfen und Mediator spielen. Da muss man einfach optimistisch sein.
 
B

Bayernbors

Sorry for the late reply, I've been away for a few days.

But your general contractor will probably not pay for these windows before they are delivered either (or is that explicitly stated in the terms of the offer?), so I wonder why the general contractor wants you to pay the money in advance.
Roughly how much is that? I think our window advance bill (also Drutex) was over €40,000.
Ich sehe, dass dies auf der Drutex-Website sehr explizit erwähnt wird. Sie muss vor Ende dieses Monats bezahlt werden. Ich denke also, dass sie das Geld direkt an den Händler überweisen würde.

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Und ja, es ist fast so etwas wie das hier (~42.000€).

Beispielsweise haben wir Fliesen bis Preis X im Vertrag. Beim Aussuchen der Fliesen können sich teure aber trotzdem noch ohne Aufpreis ausgehen, wenn andere dafür drunter liegen. Er verrechnet das quasi mit Fliesen, die unter dem Betrag X liegen. Müsste er nicht, macht er aber.
Ich glaube, das ist ein anderes Thema. Wir haben auch die gleiche Regelung. Im Vertrag ist festgelegt, dass die Wand- und Bodenfliesen einen Materialwert von 40 Euro haben. Wenn wir etwas Billigeres wählen (z.B. im Keller), bekommen wir die Differenz als Guthaben zurück, das wir für andere Leistungen verwenden können.


Was wurde denn im Bauvertrag vereinbart? Das dürfte doch "Zahlung nach Baufortschritt" heißen? Dein GU haftet für das, was vertraglich zugesichert wurde in der Bauleistungsbeschreibung bzw. im Bauvertrag (Festpreis? Preisgleitklauseln o.ä.?).
Ja, wir sollten nach Baufortschritt zahlen. Dies wird von GU nur als "Freundschaftsdienst" angeboten, um etwas Geld zu sparen.

Und erstens lasse alle Träume fahren, daß Du diese Bürgschaft nachträglich noch hineinverhandeln könntest.
Ja, wir haben GU gebeten, eine solche Bürgschaft nur für diese vorzeitige Zahlung anzubieten, aber sie ist nicht daran interessiert, dies zu tun. Aus ihrer Sicht war dies nur ein freundliches Angebot, das man annehmen oder ablehnen kann.


Inhaberinnen von Baugeschäften gibt es, sehr selten, und dann meist Töchter des Inhabers, dessen Vater das Unternehmen gegründet hatte. Die sind auch regelmäßig so solide aufgestellt, das wenig Grund zur Sorge ist. Deutlich häufiger - vor allem da, wo man dann Grund zur Besorgnis hat - setzt ein Herr Viereinhalbmalpleitier seine Sekretärinlebensgefährtin als Strohfrau ein.
Es gibt derzeit keinen Grund, daran zu zweifeln (und auch nichts, was man zu diesem Zeitpunkt tun könnte).

Das hat uns unser GU so erklärt wie es der @11ant hier schreibt. Er meinte die Zahlung dafür müsse proforma über ihn laufen, aber er gebe das 1:1 an seinen Elektriker weiter (geht mich aber im Grunde nichts an), weil wir ja mit ihm den Bauvertrag haben, nicht mit dem Elektriker. Grob gesagt, wenn ich dem Elektriker 20 Steckdose extra bezahle, und dann eine kaputt geht, kann der Elektriker sagen "das war eine vom GU", und umgekehrt?
Auch hier ist es fast dasselbe. Der Elektriker (oder ein anderer Anbieter) macht ein Angebot für den GU, der für unser Haus zuständig ist. Wir zahlen dann direkt für die GU.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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