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guckuck2
Wenn du einen Satz mehr zitieren würdest ... ich schrieb ja selbst, dass es nicht entschieden ist.Das sagt die Stiftung Warentest, aber aktuell nicht die rechtliche Vorgabe. Dort steht, wie zu rechnen ist ==> es hat bei den BGH Vorgaben nie jemand damit gerechnet, dass es mal negative Zinsen geben wird.
Geh mal davon aus, dass es noch Jahre bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung dauert. Zusätzliches Ergebnis wird sein, dass Du niemals wieder einfach so aus Deinem Vertrag kommst. Nur noch bei Verkauf.
Im Übrigen hat das gar nichts mit Negativzins zu tun. Ob nun aus 3% Zins 1% werden oder aus 1% Zins -1% ist doch irrelevant.
Es entsteht aus dem abgeschlossenen und vorzeitig aufgelösten Geschäft kein weiterer Schaden, den der Kunde zu verantworten hätte. Der Zinsertrag wird ersetzt ebenso Prozesskosten zur Abwicklung.
Die Banken wälzen ein ureigenes Geschäftsrisiko auf Privatkunden ab. Dass zurück gezahltes Geld irgendwie (gewinnbringend) wieder abgelegt werden muss, ist doch der Geschäftszweck einer Bank. Wo ist das Problem? Ich zahle jeden Monat in Form von Tilgung meinen Kredit ab. Das Geld parken die dann bockig zur schlechtmöglichsten Kondition?
Es ist auch falsch die Verzinsung einer Immobilien-Finanzierung vs. Einlagenzins zu stellen. Wenn sie Schäden durch Wiederanlage geltend machen wollen, dann bitte in Relation zu aktuellen Immokrediten und nicht einer anderen Anlageklasse.