Hallo S. Andrey,
wenn Sie Ihren Bausparvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen (3-6 Monate), sollte keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Nur bei einer sofortigen Auflösung wird die Bausparkasse dafür eine Gebühr berechnen.
Im Zweifelsfall einfach einmal bei Ihrer Bausparkasse anrufen und nachfragen oder in den Allgemeinen Bausparbedingungen, die Sie bei Abschluss erhalten haben sollten, nachschauen.
Viele Grüße
M. Thiemann