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Sedax182
Hallo Gemeine
Da unsere Eigentumswohnung verkauft wird, habe ich am Montag die Berechnung zur Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank bekommen.
Die detaillierte Rechnung war aber nicht dabei. Ist aber angefordert.
Jetzt habe ich die zahlen durch Diverse Internetrechner durchgejagt.
Bei einem Rechner war ein interessanter Text:
"Die errechnete Vorfälligkeitsentschädigung ist höher als die bis zum Ende Zinsbindung noch fälligen Zinsen in Höhe von 16800 Euro. Das ist nach unserer Auffassung nicht zulässig, so dass die Vorfälligkeitsentschädigung nur maximal 16800 beträgt. Es gibt dazu aber keine höchstrichterliche Rechtsprechung."
Kann mir dazu jemand was sagen?
Überlege schon einen Anwalt zu befragen.
lg
Da unsere Eigentumswohnung verkauft wird, habe ich am Montag die Berechnung zur Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank bekommen.
Die detaillierte Rechnung war aber nicht dabei. Ist aber angefordert.
Jetzt habe ich die zahlen durch Diverse Internetrechner durchgejagt.
Bei einem Rechner war ein interessanter Text:
"Die errechnete Vorfälligkeitsentschädigung ist höher als die bis zum Ende Zinsbindung noch fälligen Zinsen in Höhe von 16800 Euro. Das ist nach unserer Auffassung nicht zulässig, so dass die Vorfälligkeitsentschädigung nur maximal 16800 beträgt. Es gibt dazu aber keine höchstrichterliche Rechtsprechung."
Kann mir dazu jemand was sagen?
Überlege schon einen Anwalt zu befragen.
lg