D
Doc.Schnaggls
Hallo,
nein, das ist definitiv nicht so.
Allerdings gibt es schon einige Punkte zu beachten.
Im Prinzip sieht die Regel bei Verkauf oder Vermietung so aus: Du verlierst den Anspruch auf Förderung.
In dem Moment, wo Du das Haus selbst nicht mehr bewohnst, musst Du dies mitteilen.
Damit erlischt der Anspruch auf weitere Förderung. Die komplette bisher schon erhaltene Förderung gilt dann "fehlverwendet". Aus diesem Grund muss das Wohnförderkonto auf Null gestellt werden und Dir entsteht direkt eine sofort fällige Steuerpflicht.
Von dieser Regel gibt es allerdings auch Ausnahmen, die auf einschlägigen Internetseiten zu finden sind.
Wie in diesem Thread schon mal erwähnt - für mich hat der Wohnriester zu viele "Unbekannte", als dass ich ihn in die größte Investition meines Lebens einbinden würde.
Grüße,
Dirk
nein, das ist definitiv nicht so.
Allerdings gibt es schon einige Punkte zu beachten.
Im Prinzip sieht die Regel bei Verkauf oder Vermietung so aus: Du verlierst den Anspruch auf Förderung.
In dem Moment, wo Du das Haus selbst nicht mehr bewohnst, musst Du dies mitteilen.
Damit erlischt der Anspruch auf weitere Förderung. Die komplette bisher schon erhaltene Förderung gilt dann "fehlverwendet". Aus diesem Grund muss das Wohnförderkonto auf Null gestellt werden und Dir entsteht direkt eine sofort fällige Steuerpflicht.
Von dieser Regel gibt es allerdings auch Ausnahmen, die auf einschlägigen Internetseiten zu finden sind.
Wie in diesem Thread schon mal erwähnt - für mich hat der Wohnriester zu viele "Unbekannte", als dass ich ihn in die größte Investition meines Lebens einbinden würde.
Grüße,
Dirk