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Caspar2020
Das problem hierbei ist das es durchaus FA die nachträglichen Sonderwünsche abfragen bei Bauträgern; man aber auf diese MWst bezahlt hat, und das FA gerne noch die anteilige grunderwerbsteuer eintreibt (insbesondere wenn diese vom Bauträger selber in Rechnung gestellt worden sind).Ja, aber es geht um den Wert des Hauses: pack ich da Sonderausstattung im Wert von 20000 schon im Kaufvertrag mit rein oder bemuster ich das erst später. Ich seh da jetzt kein Betrug drin.
Ne, ist kein Betrug; nur steuerhinterziehung.
2) Zur Gegenleistung gehören auch
- 1.
Leistungen, die der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt;
Und schlussendlich zahlt man dann doppelt; da ja dann MwST & grunderwerbsteuer fällig war.