Vorgehensweise bei Grundstück ohne Bebauungsplan

4,50 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Vorgehensweise bei Grundstück ohne Bebauungsplan
>> Zum 1. Beitrag <<

M

MIA_SAN_MIA__

@11ant naja ich sehe 3-4 freie Grundstücke. Auf mehr konnte ichs anhand der Beschreibung auch nicht eingrenzen

PS: Der Schwimmteich von der Villa ist ziemlich fett.
 
A

arnonyme

ich muss gestehen, ich hätte jetzt auch auf Anhieb 3-4 Grundstücke gesehen die auf deine Beschreibung passen

ich versteh allerdings auch das Problem nicht? Was willst du genau vom Bauamt wissen? Ihr wollt doch das Grundstück bloß verkaufen? Fragt einfach an, ob das Grundstück als Bauland ausgewiesen ist und der Rest ist dann das Problem des Käufers.
Ja eben und da scheiden sich die Geister. Wir haben jetzt schon 2 Gutachter mit einer Schätzung beauftragt, auch bzgl. Erbschaftssteuer, da wir dem ersten Gutachten nicht trauten.
Der eine sagt es ist Bauland, der andere sagt es ist Gartenland.
Mir geht es um den Prozess, wie man am besten verkauft. Sollte man selbst eine Bauvoranfrage stellen, oder überlässt man dies dem potenziellen Käufer?
Welche Form muss/sollte die Bauvoranfrage haben? Braucht man dazu einen Architekten oder reicht es telefonisch?

Wir haben wie bereits erwähnt schon ziemlichen ärger mit dem Bauamt, da bei einer anderen Immobilie vor Verkauf irgendeinen Nachweis wollten, dass sich an der Kubatur oder so ähnlich nichts geändert hat, seit Erbauung. So oder so ähnlich, habe mich damit nicht befasst.
Wie sich durch einen Architekten nach über einem halben Jahr Recherche dann heraus stelle, hatte die Mitarbeiterin eine falsche Aussage getätigt und irgendwelche Angaben gefordert, die überhaupt nicht relevant sind, bei einem Verkauf.

Dass wir jetzt wieder eine falsche Aussage erhalten wollte ich daher vermeiden, da auch die Zeit ein bisschen drängt.
 
E

Evolith

Dann geh zum Bauamt und lass dir schriftlich geben, ob es sich um Bauland, Bauerwartungsland oder Gartenland handelt. Das werden die irgendwo zu stehen haben.
 
Y

ypg

...
Dass wir jetzt wieder eine falsche Aussage erhalten wollte ich daher vermeiden, da auch die Zeit ein bisschen drängt.
Naja, zwei paar Schuhe.
Nur wegen einer schlechten Erfahrung kannst Du jetzt nicht das Bauamt meiden, welches Dein Ansprechpartner ist.
Die haben immer noch fundierteres Wissen als wir.

Wenn Du einmal Ärger mit einem Polizisten hattest, wirst Du ja dennoch einen Einbruch bei Dir melden. So ist das halt
 
A

arnonyme

Es steht ja auch nirgendwo geschrieben, dass ich das Bauamt meiden möchte. Mir ging es nur um die Form der Anfrage, bzw. was man beachten sollte.
 
E

Escroda

Sollte man selbst eine Bauvoranfrage stellen, oder überlässt man dies dem potenziellen Käufer?
Das kommt darauf an, wie sehr Du Dich kümmern kannst oder willst. Wenn Du Zeit und Geld investieren willst, stellst Du die Bauvoranfrage selbst.
In NRW brauchst Du für eine rein planungsrechtliche Anfrage keinen Architekten. Du suchst im Netz nach dem passenden Formular, füllst es aus, zeichnest in einen aktuellen maßstäblichen Auszug (1:500) aus der Liegenschaftskarte einen an die Umgebungsbebauung angepassten Baukörper und fragst, ob die dargestellte Bebauung planungsrechtlich zulässig ist. Wenn die Voranfrage positiv beschieden wird, handelt es sich um Bauland. Was dann konkret zulässig ist, welche Dachform, ob die Abstandsflächen eingehalten werden, wie viele Geschosse, Gauben, Kniestock, Gebäudehöhe, kann dann derjenige klären, der dort bauen will.
Wenn Du weder Zeit noch Lust hast, Dich mit dem Amt auseinander zu setzen, beauftrage einen Makler mit dem Verkauf.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42279 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Vorgehensweise bei Grundstück ohne Bebauungsplan
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauland um Gartenland erweitern - Auswirkungen auf Baufenster 20
2Baulandumwandlung Feldgrundstück, Widerspruch, Bauamt, Baugesetze 12
3Grundstück trennen und Bauland generieren? Wo anfragen? 14
4Bauvoranfrage vor Grundstückskauf ok, dieser Auskunft vertrauen? 15
5Weiteres Vorgehen bei Ablehnung Bauvoranfrage 35
6Honorar des Architekten und Bautagebuch 14
7Probleme mit Bauamt wegen Anböschen, Stützmauern! 27
8Vorschläge vom Architekten enttäuschend - Wie weiter? 32
9Bauamt lehnt Bauantrag ab da Haus zu weit hinten geplant 86
10Genehmigung Bauamt 10
11Neubau Rohbau Auswahl: Unternehmen oder Architekten nehmen? 52
12Erfahrungen mit Architekten 15
13Bauamt will Ortsbesichtigung. 116
14Einbeziehung der Naturschutzbehörde bei einer Bauvoranfrage nötig? 14
15Braucht man die Bauabnahme vom Bauamt? 15
16Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres 148
17Haus durch GU oder Architekten planen lassen? 30
18Braucht man unbedingt einen Architekten? 10
19Stress mit dem Architekten - Vorvertrag blauäugig unterschrieben 17

Oben