Vorgehensweise der Banken bei Kauf einer Bestandsimmobilie

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User0815

In Deutschland gibts ja für fast alles Gesetze und Verordnungen, hier gehts wahrscheinlich um die
Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV), dort vllt einfach mal einen Blick reinwerfen, zB Gutachten in § 5 iVm § 24 BelWertV
 
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cschiko

Der Beleihungswert ist üblicherweise allerdings sehr weit unter dem Marktwert oder ist das falsch? Hinzu kommt, dass damit die Bank bestimmt, wie viel Geld ein Verkäufer für seine Bestandsimmobilie verlangen darf, ohne diese je gesehen zu haben, richtig?
Das ist korrekt, der Beleihungswert soll den Wert widerspiegeln der langfristig und ohne konjunkturelle Wertschwankungen erzielen lässt. Dazu kommt das von dem bestimmten Beleihungswert die Banken (je nach Bankenform) dann auch nur bis 60 bzw. 80% beleihen.
 
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Reini1234

Ich bin selber Bankkaufmann und in der Kredit-Sachbearbeitung tätig d.h. die Hausbewertung ist mein täglich Brot.
Die angeforderten Unterlagen sind alle ganz normal, sonst ist eine Beleihungswertermittlung nicht möglich. Dieser Wert ist immer unter dem Marktwert da er langfristig ausgelegt ist. In einigen Gegenden wie z.B. München wird noch mit Multiplikatoren gearbeitet aufgrund der besonderen Marktlage.
Wir sind hier sehr ländlich, eine Besichtigung innen findet von uns nicht statt obwohl die neue Beleihungswertrichtlinie dies fordert. Bei Kauf einer Bestandsimmobilie machen wir einen Sicherheitsabschlag von 10% vom Kaufpreis und setzen dann von diesem Wert 80% an. Der Kaufpreis selber muss aber auch auf Plausibiliät geprüft werden.

Die Bank mischt sich aber nicht selber in irgendwelche Verhandlungen ein. Der Kunde kommt mit einem Kaufpreis und die Bank schaut dann ob der Kunde sich das leisten kann bzw. ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen. Dann gibts ein "Ja" oder "Nein". Die Bank wird aber nicht zum Verkäufer gehen und dort dann den Preis drücken oder ähnliches. Finanzierungsbestätigung einholen, danach zum Notar und der kümmert sich um alles weitere.

Ich kann allerdings nur für unsere kleine Bank auf dem Land sprechen. Bei großen Instituten in der Stadt läuft das sicherlich auch anders.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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