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User0815
In Deutschland gibts ja für fast alles Gesetze und Verordnungen, hier gehts wahrscheinlich um die
Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV), dort vllt einfach mal einen Blick reinwerfen, zB Gutachten in § 5 iVm § 24 BelWertV
Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV), dort vllt einfach mal einen Blick reinwerfen, zB Gutachten in § 5 iVm § 24 BelWertV