Bei Wohnungen gibt es üblicherweise kein Vorkaufsrecht. Öffentliches Vorkaufsrecht ergibt sich aus dem Baugesetzbuch oder Gemeindesatzungen, individuelles steht im Grundbuch.
Ok. Vermietet ist die Wohnung seit 20 Jahren nicht mehr.
Also erfahre ich das dann definitiv erst vom Notar wenn er den KV macht? Oder kann der mir das schon früher sagen?
Na die Quelle steht doch oben. Zu 99% besteht keines. Für das letzte 1% macht dich eine Anfrage bei der Gemeinde und ein Blick ins Grundbuch (bzw. solltest du den letzten Stand selbst kennen) schlauer.
Ok. Vermietet ist die Wohnung seit 20 Jahren nicht mehr.
Also erfahre ich das dann definitiv erst vom Notar wenn er den KV macht? Oder kann der mir das schon früher sagen?
Du darfst ihn auch vor dem KV-Termin um seine Mithilfe bitten... bzw wird es ja automatisch durch ihn geprüft, wenn er sich die Grundbuchauszüge ordert.