Wir haben für unser Grundstück auch vorab ein Bodengutachten und ein Höhenaufmaß erstellen lassen.
Das Bodengutachten wurde entsprechend das Bauwunsches (Haus ohne Keller) erstellt und entsprechend die Bohrungen vorgenommen.
Das Höhenaufmaß hatten wir erstellen lassen, später dann das Grundstück roden lassen, damit es für den Baubeginn schon soweit ist und uns das Sommerfällverbot keinen Strich durch die Rechnung macht.
Entsprechend stimmten dann ja die Angaben im Höhenaufmaß nicht mehr, als wir unseren Bauvertrag unterschrieben. Deshalb wollte unser GU ein aktuelles Aufmaß und wir mussten ein neues erstellen lassen…