P
perliston
Hallo zusammen,
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um eine ebene Fläche (Garten) zu erstellen, soll ein Teil unseres Hanggrundstücks mit
Erdreich angefüllt und an der abschüssigen Seite mit Pflanzsteinen (treppenförmige Anordnung)
abgestützt werden (Bild 1).
Insgesamt muss eine Geländehöhe von ca. 3,5m ausgeglichen werden.
Gibt es eine Vorschrift (Bebauungsplan, Landesbauordnung, DIN, etc.) bis zu welcher Neigung und bis
zu welcher Höhe die Pflanzsteine aufgebaut werden dürfen, ohne Sicherungsmaßnahmen gegen
Absturz (z.B. Zaun) herstellen zu müssen?
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Eventuell kann eine Anordnung aus mehreren, kleinen, hintereinander angeordneten Stützmauern
die bessere Lösung sein (Bild 2). Aber auch hier wissen wir nicht wie groß der Abstand (Breite)
zwischen zwei "Hangbefestigungen" sein muss.
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Vorab vielen Dank.
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um eine ebene Fläche (Garten) zu erstellen, soll ein Teil unseres Hanggrundstücks mit
Erdreich angefüllt und an der abschüssigen Seite mit Pflanzsteinen (treppenförmige Anordnung)
abgestützt werden (Bild 1).
Insgesamt muss eine Geländehöhe von ca. 3,5m ausgeglichen werden.
Gibt es eine Vorschrift (Bebauungsplan, Landesbauordnung, DIN, etc.) bis zu welcher Neigung und bis
zu welcher Höhe die Pflanzsteine aufgebaut werden dürfen, ohne Sicherungsmaßnahmen gegen
Absturz (z.B. Zaun) herstellen zu müssen?
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Eventuell kann eine Anordnung aus mehreren, kleinen, hintereinander angeordneten Stützmauern
die bessere Lösung sein (Bild 2). Aber auch hier wissen wir nicht wie groß der Abstand (Breite)
zwischen zwei "Hangbefestigungen" sein muss.
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Vorab vielen Dank.