Vorvertrag - Anbieter bietet Finanzierung und Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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Zaba12

Bei uns ist von der Situation so, dass unser Grundstück erst noch erschlossen werden muss (Haushalt für 2019 der Gemeinde muss aber noch bestätigt werden). Somit ist dies zeitlich nicht ganz planbar.
Schon alleine aus dem Grund, unbedingt die Finger davon lassen.

Wir haben unser Grundstück Februar 2017 gekauft und es ist immer noch nicht erschlossen oder vermessen.

- Im ersten Anschreiben (Kaufinformation) der Gemeinde stand der Sommer 2017 als Erschließungsende.
- Im Kaufvertrag stand Dezember 2017
- Beim Notartermin mit der 2. Bürgermeister meinte diese, vermutlich Sommer 2017

Bei sowas bin ich echt froh, dass ich keine Gesamtfinanzierung haben wollte :-)
 
Z

Zaba12

Die Frage soll jetzt nicht blöd klingen, aber du weißt schon was Bereitstellungszinsen sind. Bei ggf. 400k€ macht das keinen Spaß.
 
B

bobokoko

danke leute für die antworten.

Die Frage soll jetzt nicht blöd klingen, aber du weißt schon was Bereitstellungszinsen sind. Bei ggf. 400k€ macht das keinen Spaß.
ja, weiß ich zwischenzeitlich auch :-)
aber die finanzierung würde ich ja erst abschließen, sobald in aussicht steht wann gebaut werden könnte. das grundstück müsste also nicht mitfinanziert werden.
das her wäre das dann schon eine andere situation.

aber ich höre auf jeden fall schon mal raus: finger weg!
zumindest gab es bisher keine positive rückmeldung.
 
B

Bieber0815

In der Regel ist ein "Vor-"vertrag unnötig. Wenn alles geklärt ist, schließt man einen Vertrag und gut ist. Das Herauskommen aus den typischen "Vorverträgen" kostet i.d.R. einen satten fünfstelligen Betrag (genaueres steht im Vorvertrag, den muss man nur lesen).

Allgemein gilt:
- Keine Vorverträge unterschreiben.
- Nur richtige Verträge schließen.
- Verträge vor der Unterschrift prüfen.

Beim Handyvertrag oder beim Fitnesscenter ist es egal, der Schaden ist in jedem Fall begrenzt. Beim Hausvertrag kann(!) man sich auch ruinieren. Das Risiko ist also hoch. Einschub: Risiko ist das Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe.
Beispiel: Atomkraft: Eintrittswahrscheinlichkeit gering, Schadenshöhe sehr hoch.
Beispiel: Beim Hausvertrag über den Tisch gezogen werden: Eintrittswahrscheinlichkeit gering bis mittel, Schadenshöhe sehr hoch (gemessen am Individuum).
Daher ganz wichtig: Nichts vorschnell unterschreiben!

Die Prüfung des Vertrages sollte durch fachkundige Personen erfolgen. Normalerweise übersteigt es die eigenen Fähigkeiten, aber gegen ein moderates Entgelt findet sich stets ein Fachanwalt für Baurecht, der den Vertragsentwurf liest, über die Folgen aufklärt und Verbesserungen vorschlägt.
 
Nordlys

Nordlys

Der Bieber hat völlig recht. Und noch was für die eigene Psyche. Handle erst dann, wenn es dran ist. Ein noch nicht erschlossenes Stück Land ist noch kein Bauland. Somit sind Verhandlungen mit Verkäufern noch nicht auf der Agenda. Karsten
 
B

bobokoko

Vielen Dank euch.
Eine Unterschrift hätte ich derzeit ohnehin keine geleistet. Ich wollte hierzu lediglich eine Einschätzung derer, die bereits diese ganzen Phasen durchschritten haben.

Der Bieber hat völlig recht. Und noch was für die eigene Psyche. Handle erst dann, wenn es dran ist. Ein noch nicht erschlossenes Stück Land ist noch kein Bauland. Somit sind Verhandlungen mit Verkäufern noch nicht auf der Agenda. Karsten
Das musste ich jetzt zwei mal lesen... Verhandlungen sind definitiv noc keine dran, wohl aber das einholen und vergleichen von angeboten. Noch haben wir ausreichend Zeit und müssen keine Entscheidung treffen. Bzgl. Bauland muss ich dir also recht geben. Noch ist es rohbauland und somit unbrauchbar. Ich hoffe jedoch dass sich das im neuen Jahr ändern wird :-)
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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