Vorvertrag für Grundstückskauf

4,70 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Vorvertrag für Grundstückskauf
>> Zum 1. Beitrag <<

C

cschiko

Kann man ja eben ggf. auch noch vorsichtig klären! Aber im Grunde ist es ja eh egal, solange dann der Kauf für Oktober vertraglich durch den Notar eben wasserfest fixiert wird. Wenn ihr euch da im Grunde einig seit, würde ich glaube ich entweder direkt mal fragen oder folgenden Weg gehen:

- Notar kontaktieren um Möglichkeiten des Vorvertrages etc. zu besprechen
- nach diesem Gespräch, oder wenn er mit dabei wäre, kannst du nachfragen und auf den Notar verweisen oder der Notar spricht es an
- entweder klärt sich alles auf und ihr könnt sofort kaufen oder eben für Oktober
 
M

Matthew03

Ich wette, der Verkäufer hat nur Halbwissen und hat von seinen Eltern das Grundstück "überschrieben" bekommen = Frist längst abgelaufen
 
Z

Zubi123

Für die Spekulationsfrist (23 Einkommensteuergesetz) gelten jeweils die beiden Daten der obligatorischen Rechtgeschäfte. Also die Daten der notariellen Kaufverträge.

Ich wette, der Verkäufer hat nur Halbwissen und hat von seinen Eltern das Grundstück "überschrieben" bekommen = Frist längst abgelaufen
Das glaube ich aber auch. Das solltest du daher als erstes abklären!
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42279 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Vorvertrag für Grundstückskauf
Nr.ErgebnisBeiträge
1Hilfe-Grundstückskauf; Notar, Eigentümer ermitteln, Flurkarte 18
2Grundstücksvertrag Notar vertritt einseitig - Notar wechseln? 16
3Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht? 24
4Grundstückskauf: Fragen zum Notar 24

Oben