Wärmedämmfassade durch Nägel in der Außenwand beschädigt?

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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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H

Harakiri

Nun ja, stimmt so nicht bei Danwood - im Haushandbuch ist sogar explizit & ausführlich erklärt wie man (leichte) Gegenstände in WDVS anbringt.

Was jedoch nicht erlaubt ist, sind schwere Gegenstände (wie z.B. Markise o.ä.) zu befestigen. Hat aber mit Dämmung nichts zu tun, sondern geht es dabei speziell um die Holzständer. Sofern sowas gewünscht ist, plant Danwood zusätzliche Verstärkungen (Balken), und da ist die Befestigungsposition dem zufolge vorgegeben. Je nach Briefkasten ist womöglich auch da so eine Verstärkung geplant gewesen.
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

hängt doch auch vom WDVS ab, eines aus EPS verzeiht kleine Nägel ohne weiteres, eines aus Holzfaserdämmplatten nicht!
Wenn meine Mieterin Nägel in das WDVS aus Holzfaserdämmplatten machen würde, würde ich ordentlich schimpfen, das ist nicht Okay!
Dann natürlich die Löcher mit Kartuschendichtstoff (dauerhaft elastisch) verschließen - fertig.

Ich nehme auch stark an das die Dachrinne nicht mit Nägeln sondern mit Schrauben befestigt ist (wenn am/im WDVS)
In der Regel werden Dachrinnen an Holz befestigt welches unter der letzten Ziegellage ist.

Dazu gibt es spezielle Dübel für das WDVS aus Kunststoff. Solche habe ich für Lampen etc. genommen und diese sogar noch zusätzlich
vor den letzen mm reindrehen mit Kartuschendichtstoff eingestrichen damit diese vollständig und dauerhaft dicht bleiben.

Ein WDVS aus Holzfaserdämmplatten kann jahrelang lustig hinter dem Außenputz vor sich hin gammeln ohne das du es bemerkst.
Der Schaden kann sehr sehr gross werden bis zum Austausch der betroffenen Wand!
 
Y

ypg

Ich lese hier wahnsinnig viele Widersprüche, gepaart mit Zugeständnissen, aber auch Schuldabweisungen.
Ich sag ja gar nicht, dass das unsererseits so ok war. Die Frage ist ja jetzt nur, ob durch so etwas die Wärmedämmfassade ernsthaft beschädigt werden kann.
Ja! Bei 2 cm Beschädigung ist der Putz durchdrungen und macht nicht mehr das, was er machen soll.
Witzig ist, dass der Vermieter direkt neben unseren Nägelchen eine Regenrinne angebracht hatte, die natürlich mit wesentlich größeren Nägeln angebracht ist. Da hatte er sich wohl keine Sorgen um die Wärmedämmung gemacht :)
Schau noch mal nach: sind es Schrauben oder Nägel? Nägel halten keine Regenrinne.
Es ist hinzuzufügen, dass der Vermieter das Haus seit längerer Zeit verkaufen möchte und da ihm dies bei einem unbewohnten Haus sicher leichter gelingen würde als bei einem bewohnten, versucht er uns mit allen Mitteln rauszukriegen.
Wegen einer Sachbeschädigung bekommt ihr keine Kündigung. Das zahlt eh die Haftpflicht… diese Erwähnung zeigt höchstens Uneinsicht.
Mein gesunder Menschenverstand sagt eigentlich, dass das nicht der Fall sein kann,
… Naivität kann man eher mit Unkenntnis erklären, nicht aber mit Verstand.
So wie ich das sehe, dürfte sich sowas ja recht leicht wieder ausbessern lassen (da die Nägel ja kaum in die Wand reingehen) oder siehst du das anders?
Die Nägel haben den 2-3 Mm Putz beschädigt. Putz dient der Dichtigkeit des Hauses. Ob nun 2 Nägel oder ein Pflasterstein: defekt ist defekt.
 
X

xMisterDx

Aha. Ab welchem Steinschlagdurchmesser wäre es denn nicht mehr in Ordnung, wenn meine Tochter Kieselsteinchen auf fremde Autos wirft? Und bis wohin müsste der Besitzer es tolerieren, weil es dem Blech darunter nicht schadet?

EPS, Holzfaser, Styropor, Glaswolle. Hin oder her... der TE hat seinem Vermieter eine Steilvorlage geliefert. Denn bevor man die Fassade löchert, hat man (leider?) grundsätzlich den Vermieter zu fragen.
Und ein Gutacher wird sich in so einem Fall immer auf die sichere Seite legen und sagen "Ja gut. 100%ig ausschließen kann man einen Langzeitschaden nicht."

Das kann man nämlich nie.

Ich finde es bedenklich dem Vermieter jetzt eine Überreaktion unterstellen zu wollen. Das ist sein Eigentum...
 
G

guckuck2

Sein Eigentum ja. Macht aber ein Unterschied, ob das Auto mit einem Findling Kontakt hatte oder ein polierbarer Kratzer im Klarlack vorliegt. Für Letzteres wird man kein neues Auto verlangen können. Da lässt man die Kirche auch mal im Dorf.
 
M

maulwurfhans

Ich lese hier wahnsinnig viele Widersprüche
Man kanns auch übertreiben. Nenn mir doch bitte nur einen konkreten Widerspruch!?

Wegen einer Sachbeschädigung bekommt ihr keine Kündigung. Das zahlt eh die Haftpflicht… diese Erwähnung zeigt höchstens Uneinsicht.
Inwiefern zeigt das bitte Uneinsicht?? Die Kündigung haben wir de facto bekommen.
Ich habe mir jetzt hier nicht die Zeit genommen die ganze Historie zwischen uns und unserem Vermieter aufzumachen, weil ich mich auf das eine Thema mit der Fassade beschränken wollte. Fakt ist, dass der Vermieter das Haus seit geraumer Zeit verkaufen möchte und uns mit allen Mitteln raushaben möchte. Er hat sich den "Schaden" noch nicht einmal richtig angeschaut (der in der Fassade im 1. Stock ist), sondern das von weitem gesehen und sofort seine Kündigung darum ergänzt. Er hat weder mit uns das Gespräch gesucht, noch eine Abmahnung geschrieben.

… Naivität kann man eher mit Unkenntnis erklären, nicht aber mit Verstand.
Sehr philosophisch und hilfreich...

Die Nägel haben den 2-3 Mm Putz beschädigt. Putz dient der Dichtigkeit des Hauses. Ob nun 2 Nägel oder ein Pflasterstein: defekt ist defekt.
defekt ist eben nicht defekt. Die Frage ist ja auch, wie aufwändig eine Reparatur ist... Ob das mit einfachen Mitteln möglich ist oder aufwändiger wäre.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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