B
Bauherrlein
Wichtig ist nicht der Begriff bezugsfertig...du hast ein Haus mit Heizung bestellt und wenn die fehlt ist das ein Mangel. Wichtig ist, dass eben alle fehlenden Sachen klar benannt sind und nicht abgenommen werden. Sinnigerweise dann auch mit Einbehalt bis der Mangel behoben ist.
Wenn es nur um ein Übereinkommen zwischen dem Bauträger und uns geht, sehe ich jetzt keine Probleme.
Für uns ist jetzt wichtig, dass wir vorbereitet sind (deswegen meine Frage) und einen akzeptablen Vorschlag machen können.
Mir fällt gerade noch was ein. Könnte die Wohngebäudeversicherung sich quer stellen?
EDIT: Ich werde dort einfach mal anrufen und die Situation erklären.