das mit der Handwerkskammer war mein Vorschlag, den der Bauträger abgelehnt hat. Es wird auch keine Einsicht in das Gutachten gewährt und es wird auch nach der Reparatur kein Gutachten für mich geben. Die einseitige Botschaft des Bauträgers lautet: deren Dachdecker, deren Gutachter. Schadensbehebung im Beisein des Gutachters. Sollten Probleme auftauchen, hätte ich die restliche Gewährleistung. Was danach ist, versteht sich von alleine. Der Bauträger weigert sich nicht den Mangel zu beheben. Stellt auch einen "neutralen" Gutachter, der vereidigt und öffentlich bestellt ist. Eine Klage machte wahrscheinlich wenig Sinn, denn das o.g. Vorgehen, scheint vom Gesetzt her korrekt zu sein.
Zum Post oben: es ist mir schon klar, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter zur Neutralität verpflichtet ist. Er muss aber auch von etwas leben. Es geht ja nicht um einen Auftrag, den er bekommt oder nicht bekommt. Er wird als Haus und Hof Gutachter genommen.
Was Anderes... Wenn ich kurz vor Ablauf der Gewährleistung das Dach zur Kontrolle aufmachen lasse, verliere ich automatisch die restliche Gewährleistung? Muss diese Kontrolle von einem Gutachter begleitet werden?