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MayrCh
und jetzt die Spannende Frage: in welchen Vertrag muss das rein, bei quasi zwei Einzelbauvorhaben?Wichtig der Satz : nach anerkannten Regeln der Technik , sollte was den Schallschutz betrifft im Vertrag mit aufgenommen werden.
Und warum den juristischen Begriff der anerkannten Regel der Technik? Warum nicht konkret VDI 4100:2012, SST II o.ä.?