B
baufibemu
Hallo,
üblicherweise beginnt die Tilgung einen Monat nach Vollauszahlung des Darlehens.
Die Zinsen zahlt man für den bereits ausgezahlten Teil des Darlehens.
Der noch nicht abgerufene Rest des Darlehens ist innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit kostenfrei.
Die komplette Rate ist also erst einen Monat nach Vollauszahlung fällig.
Somit soll eine Doppelbelastung während der Bauphase vermieden werden.
Auch eine Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit ist möglich, kostet aber Aufschlag.
Beste Grüße
üblicherweise beginnt die Tilgung einen Monat nach Vollauszahlung des Darlehens.
Die Zinsen zahlt man für den bereits ausgezahlten Teil des Darlehens.
Der noch nicht abgerufene Rest des Darlehens ist innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit kostenfrei.
Die komplette Rate ist also erst einen Monat nach Vollauszahlung fällig.
Somit soll eine Doppelbelastung während der Bauphase vermieden werden.
Auch eine Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit ist möglich, kostet aber Aufschlag.
Beste Grüße