M
mertmk3
Hallo zusammen,
wir haben uns mit den Verkäufern eines Grundstücks geeinigt und würden gerne beide zeitnah zum Notar gehen. Das Grundstück ist bebaut und bis 15.09.17 bewohnt, sodass wir erst an diesem Tag mit dem Abriss und Neubau beginnen können.
Vereinbart ist, im Notarvertrag festzuhalten, dass der 15.09.17 Zahlungsziel und Übergabe des Grundstücks ist. Dadurch ergeben sich folgende Fragen/Themen:
1. So wie ich es verstanden habe muss/sollte ich bereits eine Finanzierung zum Notartermin vorliegen haben, d.h. das Darlehen wird noch vor dem Notartermin beantragt. Ist das korrekt? Oder reicht hier eine Finanzierungsbestätigung ohne Beantragung des Darlehens? (Gibt es sowas überhaupt?)
2. Wann beginnt die Bereitstellungsfrist? Immer sofort mit der Beantragung des Darlehens? Wünschenswert wäre ja mit dem ersten Abruf.
Wie würdet ihr sowas anstellen? Eine Möglichkeit wäre ein Vorvertrag, der Sicherheit bis zum Notartermin gibt.
Über Tipps wie ich am besten Vorgehe würde ich mich freuen.
Grüße
Martin
wir haben uns mit den Verkäufern eines Grundstücks geeinigt und würden gerne beide zeitnah zum Notar gehen. Das Grundstück ist bebaut und bis 15.09.17 bewohnt, sodass wir erst an diesem Tag mit dem Abriss und Neubau beginnen können.
Vereinbart ist, im Notarvertrag festzuhalten, dass der 15.09.17 Zahlungsziel und Übergabe des Grundstücks ist. Dadurch ergeben sich folgende Fragen/Themen:
1. So wie ich es verstanden habe muss/sollte ich bereits eine Finanzierung zum Notartermin vorliegen haben, d.h. das Darlehen wird noch vor dem Notartermin beantragt. Ist das korrekt? Oder reicht hier eine Finanzierungsbestätigung ohne Beantragung des Darlehens? (Gibt es sowas überhaupt?)
2. Wann beginnt die Bereitstellungsfrist? Immer sofort mit der Beantragung des Darlehens? Wünschenswert wäre ja mit dem ersten Abruf.
Wie würdet ihr sowas anstellen? Eine Möglichkeit wäre ein Vorvertrag, der Sicherheit bis zum Notartermin gibt.
Über Tipps wie ich am besten Vorgehe würde ich mich freuen.
Grüße
Martin