Also grundsätzlich kann ich die Frage "Wann genau ist Baubeginn?" schon verstehen.
Bei mir im Vertrag steht:"Die Bauzeit beträgt...5 Monate...zzgl. 4 WochenEinplanzeit. Die Frist beginnt mit Vorlage der Baugenehmigung, vertraglicher Klarheit...(usw.). Im Falle des Überschreitens des Fertigstellungstermins... wird ein pauschalisierter Schadenersatz...vereinbart."
Bis heute habe ich noch keinen Bauzeitenplan erhalten. Bei mir sind die Erdarbeiten exklusive und die Bodenplatte inklusive. Die Erdarbeiten habe ich schon (nach Aufforderung meines Bauleiters) erledigt, nun kommt mein Bauträger nicht mit der Bodenplatte herbei.
Deshalb sehe ich den Baubeginn als den Zeitpunkt, nachdem ich alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt habe, zzgl. den 4 Wochen Planungszeit sowie zzgl. den Witterungsverzögerungen.
Für mich ist das wichtig, da sich hieraus spätere Schadensersatzansprüche zeitlich errechnen lassen. Würde es nach meinem Bauträger gehen, wäre der Baubeginn der Tag, an dem die Bodenplatte gegoßen wird.
Bin gespannt wie mein Bauträger sich dazu verhält.