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DG
Ok, richtig. Für den Eigentümer ist das kein Problem - für den Erwerber uU schon, wenn er denn tatsächlich anfangen will zu bauen. Und das ist ja vielen nicht klar, weil sie denken, dass mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag alles in trockenen Tüchern ist. Wenn der Kaufvertrag aber (aus welchen Gründen auch immer) nicht umgesetzt werden kann, ist der (verhinderte) Erwerber im Zweifel der Dumme.Hallo Dirk,
Das stimmt nicht. Auch ein Dritter kann den Bauantrag stellen und genehmigt bekommen. Insoweit kein Problem für den Eigentümer, denn die Genehmigung wird "unbeschadet privater Rechte Dritter" erteilt
Liebe Grüsse, Bauexperte