S
SvShS
Hey,
meine Freundin und ich haben zwei Grundstücke in Aussicht. Das vordere liegt an einer Kreisstraße (dieses ist nicht wichtig für die Antworten auf die Frage).
Das hintere lässt sich über eine Gemeindestraße anfahren. Es besteht kein Bauzwang für dieses Grundstück.
Dieses Grundstück wollen wir erst später bebauen.
Jetzt meine Fragen:
Wann werden die Straßenausbaubeiträge und die Erschließungskosten fällig?
Gleich beim Erwerb des Grundstücks, erst beim bebauen oder wenn die Straße erneuert wird?
Ich hoffe das man meine Frage verstehen kann und ihr mir helfen könnt.
Gruß SvS
meine Freundin und ich haben zwei Grundstücke in Aussicht. Das vordere liegt an einer Kreisstraße (dieses ist nicht wichtig für die Antworten auf die Frage).
Das hintere lässt sich über eine Gemeindestraße anfahren. Es besteht kein Bauzwang für dieses Grundstück.
Dieses Grundstück wollen wir erst später bebauen.
Jetzt meine Fragen:
Wann werden die Straßenausbaubeiträge und die Erschließungskosten fällig?
Gleich beim Erwerb des Grundstücks, erst beim bebauen oder wenn die Straße erneuert wird?
Ich hoffe das man meine Frage verstehen kann und ihr mir helfen könnt.
Gruß SvS