Warten auf Baugenehmigung Tipps

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M

MultiPeter

Hallo zusammen,
wir warten nunmehr seit über 5 Monaten auf unsere Baugenehmigung. Wir haben letztes Jahr am 03. Dezember unseren Bauantrag im vereinfachten genehmigungsverfahren im Saarland eingereicht.
Am 12.01.22 haben wir Post von der UBA erhalten, dass der Bauantrag unvollständig sei. Es fehlte ein Zusatz dass wir den Bebauungsplan, der seit 1968 in der Entstehungsphase ist und nie verabschiedet wurde,anerkennen. Die Planung unseres Hauses wurde auch dementsprechend ausgeführt und der besagte Bebauungsplan von vorn herein mit dem Antrag eingereicht.
Darauf hin haben wir den fehlenden Zusatz nachgereicht und wie ich jetzt erfahren habe ist dieser am 17.01.22 bei der UBA eingegangen.
Ebenfalls habe ich mittlerweile in Erfahrung gebracht, dass darauf hin erst am 31.01.22 das ganze zur Einvernehmung an die Gemeinde ging. Diese hat ihre zwei Monats Frist voll ausgereizt und am 31.03.22 waren dann alle benötigten Unterlagen bei der UBA vorhanden.
Seit dem ist dann aber nichts mehr passiert. Wir sind im Kontakt mit dem Sachbearbeiter und fragen dort im 1 bis 2 Wochenrythmus freundlich nach.
Bis jetzt bekommen wir aber noch nicht mal in Aussicht gestellt wann wir mit der Genehmigung rechnen können, es wird nur gesagt man wisse nicht wie lange es noch dauert. Und dass der Sachbearbeiter viel Arbeit hat und noch einige Akten vor uns sind.
Wir haben auch versucht den Amtsleiter zu erreich, aber nur den Vertreter erreicht, der dann mitteilte er werde mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden. Aus Gesprächen ist aber zu hören dass dies anscheinend nicht passiert ist.
Unser Meinung nach müsste mittlerweile auch die Frist zur Bearbeitung verstrichen sein und wir sind im Bereich einer Genehmigungsfiktion. Das wir aber verneint.

Wie sollen wir am besten mit der Situation umgehen?
Wir wollen einfach endlich loslegen und keinen Streit mit Untätigkeitsklage usw. lostreten weil es dann wahrscheinlich noch länger dauern wird. Wobei ich mittlerweile echt sauer bin.
Wir hatten schon die Idee dem zuständigen Landrat einen Brief zu schreiben. Einfach anfangen ist wahrscheinlich auch keine Option?

Eure Erfahrungen Tipps sind gefragt. Danke!
Gruß Peter
 
Y

Ysop***

Tipps kann ich leider keine geben, nur Erfahrungen: die Baugenehmigung für unseren popeligen Anbau hat ca 9-10 Monate gedauert. 2x wurde was nachgefordert, regelmäßig habe ich angerufen. Gerne waren die Leute krank, oder im Urlaub oder sonst wie überlastet. Und was angefordert wurde, war ehrlich gesagt teilweise einfach nur Arbeitsbeschaffung: Das neue Flachdach, welches GRÜN eingezeichnet wurde, solle doch bitte als begrüntes Flachdach betitelt werden. Man hätte ja einfach in die Genehmigung das als Bedingung reinschreiben können, aber nööö Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht :rolleyes:
 
11ant

11ant

Was haben wir als Nichtsaarländer uns denn unter einer "unteren Bauaufsicht" vorzustellen, und wo steht die prozeßtechnisch / hierarchisch zu Ortsgemeinde und Landratsamt ?
Bei einem nicht rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan aus 1968 würde ich (kein Baujurist) annehmen, daß dieser seit 1998 in eine Art Rechtskraftfiktion gefallen sein müsse. Jedenfalls muß ihm ein Vorhaben entweder unterworfen sein oder nicht, seine Geltung für den Einzelfall des Antragstellers anzuerkennen halte ich freundlich gesagt für eine "Spezialität".

Wenn Ihr Grund zu der Annahme habt, Euer Antrag sei inzwischen in eine Genehmigungsfiktion gelaufen und dies verneint wird, sollte es darüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben, d.h. eine Ablehnung des Bauantrages (ohne diese sähe ich die Fiktion nicht widerlegt). Dem Landrat schreiben würde ich nicht, das müßte schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde sein, andernfalls würde er das Schreiben wohl an genau Denjenigen weiterleiten, der sachlich zuständig ist. Aber anrufen kann man einen Landrat (bzw. dessen Büroleiter/in bzw. persönliche/n Referenten/in), der "kurze Dienstweg" funktioniert mündlich besser: schriftlich fällt einer Behörde regelmäßig zuerst ein, zu behaupten, daß sie im Recht sei, und im Weiteren eskaliert das dann regelmäßig mit doktorarbeitenhaften Belehrungen über das Warum.
 
K a t j a

K a t j a

Ich kann auch nicht erkennen, was der Genehmigungsfiktion im Wege stünde? Gab es irgendwas Schriftliches, was darauf hindeuten würde?
Je nachdem, wie die Finanzen so sind, könnte man schon mal anfangen, die Baustelle einzurichten. So ein Bauzaun mit Toi kann manchmal Wunder wirken. ;)
 
M

MultiPeter

Das einzige was ich schriftlich habe ist die Eingabgsbestätigung mit dem Verweis dass der Antrag unvollständig ist (Fehlende Anerkenntniss des B-Plans) seit dem ist nichts mehr gekommen. Was soll denn der Bauzaun bewirken, dass jemand aufmerksam wird?


Wie die genauen Prozesse sind weiß ich nicht.

Die UBA ist insbesondere zuständig für
  • Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen
  • Erteilung von Vorbescheiden (insbesondere zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit)
  • Erteilung und Verlängerung von Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten (wie Zirkuszelte oder Fahrgeschäfte) und Gebrauchsabnahme
  • Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Erteilung von Baulastauskünften
  • Eintragung und Löschung von Baulasten
  • Gefahrenabwehr bei baulichen Missständen Ihre Ansprechpartner Genehmigungsangelegenheiten
 
11ant

11ant

Das einzige was ich schriftlich habe ist die Eingabgsbestätigung mit dem Verweis dass der Antrag unvollständig ist (Fehlende Anerkenntniss des B-Plans) seit dem ist nichts mehr gekommen.
Du hast also ein Schreiben bekommen, in dem eine Unvollständigkeit eindeutig bezeichnet wurde. Wenn Du beweisen kannst, genau diesen Mangel behoben zu haben, dann sollte ab dem Zugang Deiner Antwort die Frist wieder gestartet haben.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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