Was bedeutet: Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 1,2 Geschosse II - II

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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P

Payday

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Geschosse II - III
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das könnte auch bedeuten, das du 2 volle Geschosse bauen MUSST. die große Geschossflächenzahl erlaubt ja ein gewaltiges Haus von 500qm Wohnfläche, was man auf 3,5 Etagen (3 Vollgeschosse + 1 Dachgeschoss) verteilen könnte.

beim Bau gibts es noch einiges zu lernen und noch viele Überraschungen. selbst wenns eigentlich gut läuft kann man am ende froh sein wenn alles durch ist
das größte Problem ist, das es keine Rechtsschutzversicherung gibt die deine rechte notfalls mit mit einklagt. jeden Mist muss man selber ausbauen. umso wichtiger ist es, das man Rechnungen wirklich erst nach gemachter fehlerfreier! Arbeit bezahlt.
wir ärgern uns nun 3monate nach Einzug noch immer mit Lächerlichkeiten von Mängeln rum. (schiefes Waschbecken, welches der Sanitärmann nicht tauschen/richten will, paar Kratzer an der teuren aufpreispflichtigen Tür und andere kleine scherze beim Bau)
 
E

Escroda

Hallo zusammen,

um es noch ein bisschen komplizierter zu machen, möchte ich noch ein paar kleine, aber vielleicht wichtige Anmerkungen machen.

@Payday: Ob Terrasse und Auffahrt mitzählen, hängt vom Datum ab, wann die Gemeinde den Bebauungsplan öffentlich ausgelegt hat. Die zu diesem Zeitpunkt gültige Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) ist anzuwenden. Die wichtigsten Änderungen, wie z.B. die Anrechnung von Garagen und Nebenanlagen, waren 1990. Aber auch die Änderungen 1968 sollten nicht vernachlässigt werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat eine sehr nützliche Arbeitshilfe dazu auf ihrer Website.

@Bauexperte: Wenn die Schreibweise der Geschossigkeiten im Bebauungsplan wirklich wie angegeben ist, sind die Angaben als Mindest- und Höchstmaß zu verstehen, also mindestens zwei, höchstens drei Vollgeschosse.

@juus1: Die Berechnung deiner Gartentiefe setzt voraus, dass Du direkt an der Straßenbegrenzungslinie bauen darfst. vielleicht noch mal schauen, ob auch Baugrenzen oder Baulinien festgesetzt sind. Wenn Du schon recht konkrete Vorstellungen von deinem Bauvorhaben hast, lass Dich beim Bauservice beraten.
 
B

Bauexperte

Hallo,

@Bauexperte: Wenn die Schreibweise der Geschossigkeiten im Bebauungsplan wirklich wie angegeben ist, sind die Angaben als Mindest- und Höchstmaß zu verstehen, also mindestens zwei, höchstens drei Vollgeschosse.
So habe ich es auch mal gelernt; ohne Kreis ist die II- bzw. III-Geschossigkeit dennoch nicht zwingend einzuhalten. Findet sich die Vorgabe, wie beschrieben und ohne Kreis im Bebauungsplan, kann die II-Geschossigkeit rechnerisch erzielt werden und trotzdem äußerlich als I-Geschosser erscheinen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
P

Payday

beim Bungalow wird das dann aber rechnerisch sehr interessant

die haben sich ja was bei der großen Geschossflächenzahl und und II-III gedacht haben und die Nachbarhäuser werden ähnliche aussehen.
 
B

Bauexperte

Wie kommst Du darauf, dass ein Bungalow erlaubt sein könnte?


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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