M4rvin
Hi ihr!
Da wir keinen Zaun wollen und ich schon immer eine Bambushecke wollte, stehe ich jetzt mit meinem Grundstück etwas doof da.
Von der Gemeinde aus müssen wir eines der drei ökologischen Maßnahmen treffen:
A) Regenwasserzisterne
B) Solaranlage
C) Gartenbepflanzung mit einheimischen Gehölzen
Im Bebauungsplan steht zusätzlich, dass wir zwei heimische Obst oder Laubbäume Pflanzen müssen.
Bei Einfriedung gibt es noch den Punkt "Anstelle von Zäunen ist die Pflanzung von bis Max 2.0m hohen Hecken (unt. Höhenbezugspunkt: Fahrbahnoberkante der öffentl. Straßenverkehrsfläche/Verkehrsfläche bes. Zweckbestimmung an der Straßenbegrenzungslinie; ob. Höhenbezugspunkt: OK Hecke) aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zulässig.
Bei den Maßnahmen würde ich natürlich C) nehmen, es stehen aber keine Mengen dabei, für mich wären dann mit den zwei Bäumen mein soll ja schon erfüllt...
Und gibt es jetzt eine Möglichkeit eine Bambushecke, zB auf meiner Grundstücksseite zu Pflanzen? Also nicht an der Grundstücksgrenze...
Im voraus Besten Dank!
Marvin
Da wir keinen Zaun wollen und ich schon immer eine Bambushecke wollte, stehe ich jetzt mit meinem Grundstück etwas doof da.
Von der Gemeinde aus müssen wir eines der drei ökologischen Maßnahmen treffen:
A) Regenwasserzisterne
B) Solaranlage
C) Gartenbepflanzung mit einheimischen Gehölzen
Im Bebauungsplan steht zusätzlich, dass wir zwei heimische Obst oder Laubbäume Pflanzen müssen.
Bei Einfriedung gibt es noch den Punkt "Anstelle von Zäunen ist die Pflanzung von bis Max 2.0m hohen Hecken (unt. Höhenbezugspunkt: Fahrbahnoberkante der öffentl. Straßenverkehrsfläche/Verkehrsfläche bes. Zweckbestimmung an der Straßenbegrenzungslinie; ob. Höhenbezugspunkt: OK Hecke) aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen zulässig.
Bei den Maßnahmen würde ich natürlich C) nehmen, es stehen aber keine Mengen dabei, für mich wären dann mit den zwei Bäumen mein soll ja schon erfüllt...
Und gibt es jetzt eine Möglichkeit eine Bambushecke, zB auf meiner Grundstücksseite zu Pflanzen? Also nicht an der Grundstücksgrenze...
Im voraus Besten Dank!
Marvin