Was für eine Einfriedung ist erlaubt? Geht auch Bambushecke?

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Zuletzt aktualisiert 08.11.2024
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Eldea

Das ist zwar off topic, aber wenn ich das so lese, was bilden sich diese Gemeinderäte eigentlich ein, dem Eigentümer auch noch die Pflanzenwahl vorschreiben zu wollen. Klar ist, dass man in D. keine Orang Utans im Wald aussetzt, schlimm genug, dass sie schon den Wolf anbeten, aber Pflanzen? Wenn Bambus oder ne Palme hier wachsen, sollen sie es doch. Und es kann ja wohl nicht nach Geschmack gehen, mein Haus, mein Land, mein Gummibaum. So seh ich das. Karsten
Ohje da darfst du unseren Bebauungsplan nicht sehen [emoji85][emoji23] Hoch lebe der Igel [emoji16]

2.6.2 Einfriedungen sind so zu gestalten, dass Wanderbewegungen von Kleintieren bis Igelgröße nicht behindert werden (Holzzäune, weitmaschige Drahtzäune). Mauern und Mauersockel sind nicht zulässig. Im Bereich der Vorgartenzone sind jeweils im Abstand der Baugrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche bis zu einer Tiefe von 5,0 bzw. 3,0 m Einfriedungen unzulässig.

2.6.3 Mindestens 80% der nicht überbauten Grundstücksflächen sind als Garten oder Grünfläche anzulegen. Diese Flächen sollen mind. 30% Baum. und Strauchpflanzungen gem. Pflanzliste erhalten (1 Baum = 10 m², 1 Strauch = 1 m²).

2.6.4 Fensterlose Gebäudefassaden von mehr als 5,0 m Breite sind mit Kletterpflanzen gem. Pflanzliste oder Spalierobst zu begrünen. Bei Flachdächern und flachgeneigten Dächern unter 20° Dachneigung ist eine Dachbegrünung vorzusehen.



Die Pflanzenliste erspare ich euch mal [emoji85][emoji28]

Ach und wegen dem Igel müssen nun ein paar ihre schon gebauten L Steine umbauen (bzw zum Teil abreissen). Alle 10 Meter darf kein L Stein hin, sondern eine Rampe für den Igel
 
M4rvin

M4rvin

Ein hoch auf die Igel!

Zum Glück haben wir nicht eines der Grundstücke, wo man für die Zauneidechse einen Lebensraum bauen muss.
 
Nordlys

Nordlys

PUUH. Ost.R. Ganselmann und Sachbearbeiterin im Fachdienst Umwelt des Kreises, Frau Stolte-Kirschholzer haben sich auf ganzer Linie durchgesetzt.
 
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