WilderSueden
Kommt darauf an. Hauptargument bei Garagen ist ja die Sache mit dem Tor. Unser Bebauungsplan unterscheidet da auch zwischen elektrischen (keine Vorgabe) und manuellen Toren (5m Einfahrt). Beim Carport fährt man direkt rein, insofern sind 5m nicht zwingend. Da unser Bebauungsplan das explizit regelt, gibt es vermutlich auch keine Regelung in der Landesbauordnung BW dazu. Zu Bayern kann ich jetzt nichts sagen.Üblicherweise (?) dürfen Carports nicht so nahe an der Zufahrt(sstrasse) liegen, bei uns hier zumindest mit mindestens 5m Abstand.