Die Fenster in den Kellerräumen sind 60cm hoch, 100cm breit und haben eine Brüstungshöhe von 168cm, davor ein hübscher PVC Schacht.
Bezüglich Kasematten hab ich ehrlichgesagt keine Ahnung
Ich sag das doch, und es steht in #10 von mir mit Quellenangabe, was ein Aufenthaltsraum ist und braucht.
Ein halber qm Fenster mit einer PVC-Kasematte vorm Fenster reicht nicht aus, um a) einen Fluchtweg zu sein und b) reicht die Fenstergröße nicht aus, um ausreichende Belichtung in einen Raum zu bringen, der größer ist als 6/7qm. Kleinere Räume erreichen durch ihre Winzigkeit nicht den Aufenthaltsraumtitel.
Ein Raum ist nicht Aufenthaltsraum, nur weil er TV-Anschluss oder Teppichboden hat.
Der Ausbau zum Wohnraum ist eh grenzwertig, aber soll jeder machen, wie er will (von mir aus)
Sorry, aber die Rollläden kannst Du für den Keller abhaken. Ein Kellerfenster braucht so etwas auch nicht, wenn ne Kasematte davor ist.
Gruß, Yvonne