Vorsicht ! Das könnte ein teerhaltiger Parkettkleber sein oder ein Gussapshaltestrich. Beide Stoffe enthalten PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), die als stark krebserregend gelten. Da sie fest gebunden sind, geht zunächst keine Gefahr von ihnen aus. Die PAK-Verbindungen gelangen meist über die Nahrung in den Körper und im Einzelfall werden sie auch über die Haut aufgenommen, aufgrund ihrer Fettlösligkeit. Für eine Belastung mit PAK gibt es keine Grenzwerte.
Bis in die 1960er Jahre war es üblich, PAK beim Verkleben von Parkettböden in Teerklebstoffen zu verwenden. Danach wurden sie durch die neu entwickelten Kunstharzklebstoffe ersetzt. Bei der Verlegung von Holzpflaster allerdings wurde Teerkleber noch bis in die 1990er Jahre verwendet. Um ganz sicher zu gehen, könnt Ihr eine Probe entnehmen und analysieren lassen.
Der PAK-Kleber darf keinesfalls in Eigenleistung entfernt werden. Es sind Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und eine gezielte Vorgehensweise beim Ausbau, die sich an der TRGS 524 (Technische Regeln für Gefahrstoffe / Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereiche) orientiere. Die Qualifikation zum Ausbau inkl. der notwendigen Schutzmaßnahmen muß von der ausführenden Firma vorher nachgewiesen werden. Auch die Entsorgung ist zu dokumentieren
Wenn es eine Möglichkeit gibt, sollte der Kleber am besten unangetastet auf dem Boden verbleiben. Eine mechanische Bearbeitung (schleifen etc.) ist wegen der krebserregenden Staubentwicklung allerdings strikt ausgeschlossen.