Du schreibst von einem Neubaugebiet, von Ankaufsverhandlungen und von einem Bauern, dem das Land vorher gehört habe. Daraus lese ich nach der Erfahrung drei Dinge:
Neubaugebiet.
Das klingt nach einem Gebiet, das aus Bauland besteht, und das erst jüngst als solches ausgewiesen worden ist. Das bedeutet heutzutage in den allermeisten Fällen, daß ein Bebauungsplan aufgestellt wurde oder wird. Das Aufstellungsverfahren bzw. der rechtskräftige Bebauungsplan sind kein Geheimnis, regelmäßig Gegenstand öffentlicher Ratssitzungen, und heutzutage üblich auch auf der Website der Gemeinde erwähnt.
Bauer.
Eine bisherige landwirtschaftliche Nutzung läßt vermuten, daß die Flurstücke vor der Bebauung erst in ein Umlegungsverfahren müssen. Felder hat man gerne lang, um den Trecker selten zu wenden, für Häuser möchte man lieber mehr Breite haben. Auch müssen die Flächen für Straßen und -begleitgrün ja irgendwo herkommen. Üblich wirft man alle Flurstücke in einen Würfelbecher, schöpft dreißig Prozent für Gemeinflächen ab, quirlt das Ganze durch und gibt jedem Eigentümer seine restlichen siebzig Prozent in kompakter geschnittener Form zurück. Dabei wird versucht, einen Teil der Flurstücksgrenzen beizubehalten, da sie ja auch als Anhaltspunkte bei der Neuvermessung nützlich sind - und damit das neue Flurstück nicht komplett in einer anderen Ecke liegt.
Ankauf.
Gelegentlich verkaufen manche Bauern ihr Land vor der Umlegung an die Gemeinde, häufiger wollen die Eigentümer die Wertsteigerung durch die Baulandwerdung aber selber mitnehmen. Wenn die Gemeinde das Gebiet komplett zu erwerben versucht, ist das ein Hinweis, daß sie ein Einheimischenmodell im Sinn hat. Dann startet die Gemeinde das Bewerberspiel erst, wenn sie weiß, wie viele Grundstücke sie selber anzubieten hat.