Hallo Waldi,
da hat der Joerg schon völlig recht.
Voraus gesetzt, daß es sich hierbei nicht um einen landwirtschaftlichen Altenteiler handelt, würde ein solches Vorhaben ziemlich aussichtslos sein.
Hier einmal der Weg grob aufgezeigt:
Zunächst einmal müßte hierfür ein öffentliches Interesse bestehen. Dieses würde dann im Bauausschuss der Gemeinde verhandelt und zur Abstimmung gebracht.
Bei mehrheitlichem Beschluss würde dann die Bauverwaltung mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes beauftragt werden. Hierzu würde auch das zuständige Bauordnungsamt der Stadt bzw. des Landkreises befragt.
Der Bebauungsplan gelangt dann wieder in den Bauausschuss zur Beratung und weiteren Abstimmung.
Sollte alles seinen Gang gehen muß dieser öffentlich ausgehangen werden.
Hier gibt es seitens der Bürger Einspruchsfristen.
Dann erst kann er dem Gemeinderat zur endgültigen Abstimmung und Genehmigung vorgelegt werden, damit er dann nach entspr. Fristen rechtskräftig wird.
Erst hiernach kann mit einer Erschließung begonnen werden, deren Kosten später einmal auf die Anlieger anteilig umgelegt werden.
Bis ein solches Verfahren durch alle Instanzen gegangen ist, vergehen viele, viele Monate oder sogar Jahre, immer vorausgesetzt, daß alle mehrheitlich zustimmen. Dies ist ein Stück Demokratie.
Für ein einzelnes Grundstück wird man wohl kaum ein solches Verfahren anstrengen, es sei denn, daß hierfür ein öffentliches, dem Allgemeinwohl dienendes Interesse besteht.
Auch ich würde an Deiner Stelle mal nach einer Baulücke Ausschau halten.
Die Nachbarn wissen meist wem das Grundstück gehört, fragen kostet nichts.
Mit etwas Glück bekommt man dann ein Baugrundstück und die zukünftigen Nachbarn, die schenkt einem nämlich der liebe Gott, kennt man dann vielleicht auch schon.
Gruß Danton