Was wird beim Bauantrag in Stein gemeißelt

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 10.02.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Was wird beim Bauantrag in Stein gemeißelt
>> Zum 1. Beitrag <<

C

Christian K.

Ich habe leider keine Benachrichtigung erhalten, weshalb ich mich erst jetzt melde.

Danke für das ganze Feedback. Ich habe den Plan mal genauer angeschaut und es sind wirklich viele kleine Änderungen. Wäre es wirklich eine, dann könnte ich damit leben, aber eigentlich ich der Entwurf im BA eine grobe Nachzeichnung des tatsächlichen Entwurfs.
 
C

Christian K.

Wenn Du nur eine Bauanzeige nach §64 HBO machst, kannst Du IMHO auf die Kenntnisgabe aller Bebauungsplan konformen Änderungen verzichten. Ist zwar nicht ganz korrekt, da aber der Entwurfsverfasser für die Einhaltung aller Bauvorschriften verantwortlich ist und die Behörden nicht prüfen müssen und auch nichts genehmigen, durchaus vertretbar.
Beim Baugenehmigungsverfahren nach §65 HBO schließe ich mich den Meinungen der Vorredner an.
Meinst du vielleicht §63 und §64?

Auf dem Bauantrag steht nach §64 HBO. Alternativ könnte man den Hacken noch bei §63 setzen.
 
Frank Hartung

Frank Hartung

Nur mal so: Weiß der Architekt, dass Ihr seine Pläne nutzt? Oder gehört der Architekt zu dem Bauplanungsbüro? Oder habt Ihr den Architekten für seine Planungsleistungen bezahlt?

Ich weiß ja nicht, was Ihr da genau geplant habt. Aber ich erlaube mir den Hinweis, hier mal das Urheberrecht des Architekten ins Gespräch zu bringen, selbst wenn ich mich vielleicht gerade etwas unbeliebt mache...
 
C

Christian K.

Der Architekt macht nur den Entwurf und weiß, dass wir die Pläne an ein Bauplanungsbüro weiterleiten. Daher passt das hier. Aber Danke für den Hinweis, man weiß ja nie ;-)
 
E

Escroda

Meinst du vielleicht §63 und §64?
Nein. §63 sind genehmigungsfreie Vorhaben, die auch außerhalb von B-Plänen entweder ganz ohne Behördenbeteiligung (z.B. kleines Gartenhaus) oder mit Kenntnisgabe an die Gemeinde (z.B. Garage) durchgeführt werden können.
§64 ist Genehmigungsfreistellung, also kein Bauantrag. Da würde ich in Bezug auf die Behörde keinen Handlungsbedarf sehen, wenn der Architekt nachweisbar sein Einverständnis bekundet. Bezüglich möglicher Streitereien mit dem bauausführenden Unternehmen wäre ich auf eindeutige schriftliche Fixierung der letztendlich umzusetzenden Planung bedacht.
 
Zuletzt aktualisiert 10.02.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3136 Themen mit insgesamt 42439 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Was wird beim Bauantrag in Stein gemeißelt
Nr.ErgebnisBeiträge
1Planung Grundriss / Erster Entwurf für erstes Feedback 32
2Gartenhaus bauen...Bauantrag notwendig?? Umwege? 17
3Architekten Suche München + Umland (Empfehlungen?) 15
4Probleme mit Architekten - Genehmigungsverfahren 18
5Architekten-Leistungsphase 1-4 - Welche Unterlagen müssen sein? 33
63D Hausmodell vom Architekten von Allkauf Haus 20
7Energetische Haussanierung: Einbindung eines Architekten sinnvoll? 13
8Schlüsselfertig oder mit Architekten bauen? 19
9Kostenschätzung zweier Architekten liegen weit auseinander! 10
10Baukosten bei Bau mit Architekten. Was sagt eure Erfahrung? 18
11Kostenplanung Einfamilienhaus inkl. Grundstück, Nebenkosten, Architekten 32
12Massivhaus vom Architekten, ungefähre Kosten? 16
13Pflichten des Architekten bei Ausschreibung 18
14Grundstückskauf an Architekten gebunden ist das Normal? 16
15Bauvorhaben mit Architekten 31
16Bezahlung des Architekten 16
17Kosten Umbauter Raum. Erstentwurf mit Architekten besprochen 27
18Architekten / Bauingenieur Leistung, Ausführungsplan, Umfang 26
19Honorar eines Architekten - Erfahrungen 10

Oben