Was würdet Ihr auf dieses Grundstück bauen?

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S

SirSydom

Es gibt seit 1998 keine Vollgeschosse mehr in der Baybo, die Rede ist nur noch von Geschossen, da hast du Recht.
Aber:
(7) Soweit § 20 Abs. 1 Baunutzungsverordnung zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist, gilt insoweit Art. 2 Abs. 5 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung fort.

Und soweit ich weiß müssen Bebauungspläne auch immer mit dem zur Zeit der Erlassung geltenden Recht gelesen werden.
 
Y

ypg

Die Wohnfläche im Obergeschoss, die gleich/über 2 Meter Deckenhöhe aufweist, darf nur zu 2/3 der Wohnfläche im EG betragen. (Niedersachsen)
Heisst bei 4 Meter Trauf: ca. 1 Meter Kniestock bei 45 Grad Dachneigung (grob ausgesagt).
Entspricht also Deiner Grundidee von einem Standard-Satteldachhaus.

Wenn Du mit Pult/versetztem Pult spielen willst, kann Dir da ein Architekt weiterhelfen.
 
S

SBauer

Heißt eingeschossig nicht, dass das DG kein Vollgeschoss sein darf?
Habe aber keine Ahnung wie das in Niedersachsen ist..

Ich würde hier zu einem Bungalow mit Wohnkeller tendieren (1m raus aus der Erde), darauf ein flaches Walmdach (ich unterstelle mal dass der Verfasser das mit Zeltdach meinte..).
Ein Walmdach ist leider nicht erlaubt! Für einen Bungalow mit Zeltdach ist das Grundstück sicher etwas zu klein, wenn man 140-160qm Wohnfläche haben möchte...
 
BauPaar

BauPaar

ein persönlich gefällt mir ja die Idee eines Staffelgeschosses mit Pultdach plus Dachterrasse - oder gibt es wirklich keine "Teilgeschosse" dort?
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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