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Dutch
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Problematik behilflich sein.
Wir planen gerade in Barnim/Brandenburg den Bau eines Einfamilienhauses und werden leider durch den Bebauungsplan ziemlich eingeschränkt. Laut diesem ist die Bebauung in eingeschossiger Bauweise mit Sattel- oder Walmdach von 30 bis 50 Grad zulässig. Die Traufhöhe ist mit maximal 4 Metern angegeben. Die Firsthöhe ist nicht definiert. Bei der Festlegung der Vollgeschosse findet laut Bauamt die 2/3 Regelung Anwendung.
Unser geplantes Haus (EG und DG) hat an der Traufseite eine Länge von 13 und an der Giebelseite 10,5 Meter. Nun möchten wir das Haus von der Optik so modern wie nur irgendwie möglich gestalten und haben mittig an einer Traufseite einen Flachdacherker mit ca. 4 Metern Länge geplant.
Meine Frage ist: Wenn sich in diesem Erker nur ein Luftraum/Galerie von der oberen in die untere Etage befindet, wird dieser trotzdem als Fläche im Dachgeschoss, die über 2,30 Metern liegt gezählt?
Dies würde die QM-Zahl der DG-Fläche, welche über 2,30 Metern liegt natürlich deutlich erhöhen. Somit sinkt der Kniestock auf schmale 0,5 Meter und der Bereich, welcher in den DG-Zimmern unter 2 Metern Höhe liegt ragt um die 2 Meter in die Räume rein, was uns platztechnisch so überhaupt nicht zusagt.
Gibt es eine genaue Festlegung, was bei Anwendung der 2/3 Regelung im Dachgeschoss als Fläche angerechnet wird?
Ich freue mich auf Eure Ratschläge und bedanke mich für die Bemühungen!
Viele Grüße Thorsten
ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Problematik behilflich sein.
Wir planen gerade in Barnim/Brandenburg den Bau eines Einfamilienhauses und werden leider durch den Bebauungsplan ziemlich eingeschränkt. Laut diesem ist die Bebauung in eingeschossiger Bauweise mit Sattel- oder Walmdach von 30 bis 50 Grad zulässig. Die Traufhöhe ist mit maximal 4 Metern angegeben. Die Firsthöhe ist nicht definiert. Bei der Festlegung der Vollgeschosse findet laut Bauamt die 2/3 Regelung Anwendung.
Unser geplantes Haus (EG und DG) hat an der Traufseite eine Länge von 13 und an der Giebelseite 10,5 Meter. Nun möchten wir das Haus von der Optik so modern wie nur irgendwie möglich gestalten und haben mittig an einer Traufseite einen Flachdacherker mit ca. 4 Metern Länge geplant.
Meine Frage ist: Wenn sich in diesem Erker nur ein Luftraum/Galerie von der oberen in die untere Etage befindet, wird dieser trotzdem als Fläche im Dachgeschoss, die über 2,30 Metern liegt gezählt?
Dies würde die QM-Zahl der DG-Fläche, welche über 2,30 Metern liegt natürlich deutlich erhöhen. Somit sinkt der Kniestock auf schmale 0,5 Meter und der Bereich, welcher in den DG-Zimmern unter 2 Metern Höhe liegt ragt um die 2 Meter in die Räume rein, was uns platztechnisch so überhaupt nicht zusagt.
Gibt es eine genaue Festlegung, was bei Anwendung der 2/3 Regelung im Dachgeschoss als Fläche angerechnet wird?
Ich freue mich auf Eure Ratschläge und bedanke mich für die Bemühungen!
Viele Grüße Thorsten