Wassereinbruch Keller durch Unwetter - Versicherung?

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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B

Bauexperte

Guten Abend,

Soweit mir ein befreundeter Bauleiter sagte, sei eine Bauwesenversicherung Pflicht für den Unternehmer, und er hat dafür zu sorgen, dass seine Gewerke geschützt sind, bis diese übergeben werden. Er möchte noch eine verlässliche Quelle ausfindig machen bzw. einen Fachanwalt fragen, das wird sich aber noch etwas hinziehen, und wir benötigen die Info recht rasch, damit wir noch vor unserem Urlaub der Firma entsprechendes entgegnen können.
Ich weiß jetzt gerade nicht, ob ich lachen oder mich ärgern soll ...

Neben meinem Hauptjob erstelle ich Bewertungen von Bauunterlagen für Bauherren. In dieser Eigenschaft habe ich schon viele Anbieter, bzw. deren Unterlagen, geprüft. nicht wenige "empfehlen" Ihren Kunden den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht sowie einer Bauwesenversicherung (seit einigen Jahren Bauleistungsversicherung genannt). So viel zum Thema, eine Bauleistungsversicherung pro Bauvorhaben abzuschließen, sei die Pflicht eines jeden Bauunternehmers.

Um Bauleiter im Einfamilienhaus-Bereich zu werden, gibt es keine exakten Vorschriften; bei vielen Anbietern am Markt kann Kunde Bauherr sich schon glücklich schätzen, wenn der Bauleiter ein Handwerk gelernt hat; idealerweise Maurer oder Zimmermann. Anders als bauleitende Architekten oder Ingenieure, verfügen die meisten Bauleiter weder über kfm. Grundwissen noch haben sie während ihrer Ausbildung den rechtlichen Part beim Hausbau - auch nur ansatzweise - kennengelernt.

Auch wenn zu klären ist, wessen Versicherung eintritt (unsere deckt keine Elementarschäden ab, erst ab Fertigstellung des Hauses) bzw. welche der beiden Parteien (Bauherren oder Bauunternehmen) in der Pflicht ist - wie lässt sich das unkompliziert klären? Das Unternehmen weist alles von sich, ob zu Recht oder nicht. Auch eine Versicherung versucht immer, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, also werde ich den Aussagen keinen Glauben schenken - also wo kann man hier Klarheit gewinnen?
Dafür glaubst Du Deinem befreundeten Bauleiter? Das ist eine interessante Logik, welche Du da anwendest.

So, wie ich das einschätze, bleibst Du auf dem entstandenen Schaden sitzen, sofern sich in Deinen Vertragsunterlagen kein Hinweis darauf findet, daß Dein Bauunternehmer eine Bauleistungsversicherung für Dein BV abgeschlossen hat. Und selbst wenn, wäre zu klären, nach welchen Vertragsbedingungen sie geschlossen wurde und welche Ausschlüsse als vereinbart gelten.

Aber - Rechtsberatung ist in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten, insofern befrage einen RA Deines Vertrauens.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauherren2014

Bauexperte hat schon die richtige Antwort gegeben. Suche Dir einen Rechtsanwalt.

Allerdings denke ich auch (Achtung Laienmeinung!), dass normalerweise, wenn überhaupt, Deine Bauleistungsversicherung dafür aufkommen müsste. Außer, wie schon gesagt, Deine Baufirma hat eine Bauleistungsversicherung für Dein BV abgeschlossen. Das glaube ich allerdings nicht, denn sonst wüsstest Du das wohl.

Zum Schaden an sich kann ich Dir allerdings nur raten, Dir einen Sachverständigen mit ins Boot zu holen, der den Schaden begutachtet. Wir hatten in unserer Bauphase leider auch ein solches Problem. Bei uns gab es auch einen Wassereinbruch in den Keller, drei Wochen, nachdem der Estrich eingebracht wurde. Du glaubst gar nicht, wie nass unser Boden war, nachdem das vermeintlich oberflächliche Wasser weg war. Das kriegst Du mit Trocknern alleine nicht geregelt. Am Ende musste der komplette Bodenaufbau noch mal raus, d.h. Estrich, Fußbodenheizung und Dämmung, alle E-Kabel mussten erneuert werden und der Wandputz bis in eine Höhe von 80cm erneuert werden. Und zwischendurch musste natürlich erstmal alles getrocknet werden. Das ganze hat uns insgesamt ca. 3 Monate Zeit und viele Nerven gekostet.
 
schubert79

schubert79

Ich sehe 2 Probleme. Das eine ist die rechtliche Situation. Dazu kann ich nix sagen. Wenn ich dich richtig verstanden haben, dann ist das Auffüllen des Grundstücks eure Eigenleistung. Und die Putzer haben das Gerüst schon entfernst, oder? Damit hättest du auffüllen können....... Deine Argumentation in diese Richtung funktioniert also nicht.

Das größere, und von dir evtl. unterschätzte Problem, ist der wohl entstandene Schaden im Estrich, Bodenaufbau, Wände etc. Wie schon jemand geschrieben hat, sofort externen Sachverstand hinzuziehen!!
 
B

BattleBee

Zum Glück haben wir im Keller keine Fußbodenheizung, auch Elektrik etc. wurd nicht beschädigt, da dass Wasser Gott sei Dank nicht so hoch stand. Problem ist wirklich nur die Nässe und damit die verbundenen Trocknungskosten.
Auf denen werden wir tatsächlich sitzen bleiben.
Allerdings könnte man, wenn denn ein Schaden da wäre, sicherlich die Heizungsanlage ablehnen.

Die Fuger hatten das Gerüst erst kurz vor Eintreten der Wasserflut entfernt.
Angefüllt wäre schon längst - wir würden sogar schon seit April drin wohnen - wenn das Unternehmen nicht so rumgeaast hätte. Daher bin ich ja so sauer, Hätte alles nicht sein müssen.
Zum Glück hat unser hinzugezogener Bauleiter genügend Sachverstand und auch Erfahrung, dass er sagen konnte, dass ein Trocknen des Estrichs reicht.

Schade, dass die mehreren Hundert Euro Stromlosten wir nun aus eigener Tasche zahlen müssen und sich das Fliesen des Kellers verzögert.

Werde auf jeden Fall schlauer sein, wenn der befreundete Bauleiter den zuständigen Anwalt seines Unternehmens gesprochen hat.
 
B

Bauherren2014

Falls Ihr tatsächlich mit ein paar hundert Euro für die Trocknungskosten (Stromkosten) auskommt, hättet Ihr noch sehr viel Glück gehabt. Bei uns beliefen sich die Stromkosten nur für die Trocknung auf über 4.000 €.

Ansonsten nur noch ein paar Anmerkungen und Hinweise von meiner Seite:
1. Ist das Euer eigens hinzugezogener Bauleiter oder der der Baufirma?
Wir haben noch zusätzlich einen Baubiologen hinzugezogen und der war sich nach unseren Ausführungen sofort sicher, dass der Bodenaufbau komplett neu gemacht werden müsse, da sich die Feuchtigkeit auch unter dem Estrich sammelt. Er hatte recht, denn die Messungen (da gibt es spezielle Messgeräte, die die Feuchtigkeit im Boden oder in den Wänden messen können) bestätigten das. Außerdem fanden sich in allen!!! Abklatschproben Nachweise für Schimmel, auch wenn äußerlich nichts davon zu sehen war! Habt Ihr bei Euch mal die Feuchtigkeit messen lassen?
2. Bei uns stand das Wasser eigentlich auch nicht so hoch, aber die Feuchtigkeit ist in den Wänden bis auf eine Höhe von ca. 50 cm hochgezogen, so dass (mit genügend Sicherheitsabstand) auch der Putz entfernt und nach Trocknung der Wände neu gemacht werden musste.
3. Mit der Elektrik meinte ich auch nicht die Leitungen, die in der Wand langgehen, sondern die, die im Boden des Kellers (also unter dem Estrich) verlegt waren. Da unser Elektriker nicht sicher sein konnte, dass an den Leitungen keine Schäden verursacht wurden, forderte er den Austausch, sonst wäre wohl unsere Gewährleistung flöten gegangen.

Ich hoffe für Euch, dass Ihr Glück habt und Ihr mit den "moderaten" Zusatzkosten für die Trocknung auskommt und der Rest zu Eurer Zufriedenheit verläuft, denn sonst wird das, falls Ihr auf allen Kosten sitzenbleibt, ein sehr teurer "Spaß".
 
schubert79

schubert79

Du hast im eingangspost von 15-30 cm Wasser geschrieben. Und das auf blanken estrich. Wie kommst du auf die Idee, das das trocknen des estrich reicht? Glaubst du der estrich ist wasserdicht verlegt. Ich würde auf jeden Fall die Feuchtigkeit UNTER dem Estrich und in der Wand am Boden feststellen lassen! Und zwar unabhängig. Du bekommst später nur Ärger.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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