B
Bauexperte
Guten Abend,
Neben meinem Hauptjob erstelle ich Bewertungen von Bauunterlagen für Bauherren. In dieser Eigenschaft habe ich schon viele Anbieter, bzw. deren Unterlagen, geprüft. nicht wenige "empfehlen" Ihren Kunden den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht sowie einer Bauwesenversicherung (seit einigen Jahren Bauleistungsversicherung genannt). So viel zum Thema, eine Bauleistungsversicherung pro Bauvorhaben abzuschließen, sei die Pflicht eines jeden Bauunternehmers.
Um Bauleiter im Einfamilienhaus-Bereich zu werden, gibt es keine exakten Vorschriften; bei vielen Anbietern am Markt kann Kunde Bauherr sich schon glücklich schätzen, wenn der Bauleiter ein Handwerk gelernt hat; idealerweise Maurer oder Zimmermann. Anders als bauleitende Architekten oder Ingenieure, verfügen die meisten Bauleiter weder über kfm. Grundwissen noch haben sie während ihrer Ausbildung den rechtlichen Part beim Hausbau - auch nur ansatzweise - kennengelernt.
So, wie ich das einschätze, bleibst Du auf dem entstandenen Schaden sitzen, sofern sich in Deinen Vertragsunterlagen kein Hinweis darauf findet, daß Dein Bauunternehmer eine Bauleistungsversicherung für Dein BV abgeschlossen hat. Und selbst wenn, wäre zu klären, nach welchen Vertragsbedingungen sie geschlossen wurde und welche Ausschlüsse als vereinbart gelten.
Aber - Rechtsberatung ist in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten, insofern befrage einen RA Deines Vertrauens.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Ich weiß jetzt gerade nicht, ob ich lachen oder mich ärgern soll ...Soweit mir ein befreundeter Bauleiter sagte, sei eine Bauwesenversicherung Pflicht für den Unternehmer, und er hat dafür zu sorgen, dass seine Gewerke geschützt sind, bis diese übergeben werden. Er möchte noch eine verlässliche Quelle ausfindig machen bzw. einen Fachanwalt fragen, das wird sich aber noch etwas hinziehen, und wir benötigen die Info recht rasch, damit wir noch vor unserem Urlaub der Firma entsprechendes entgegnen können.
Neben meinem Hauptjob erstelle ich Bewertungen von Bauunterlagen für Bauherren. In dieser Eigenschaft habe ich schon viele Anbieter, bzw. deren Unterlagen, geprüft. nicht wenige "empfehlen" Ihren Kunden den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht sowie einer Bauwesenversicherung (seit einigen Jahren Bauleistungsversicherung genannt). So viel zum Thema, eine Bauleistungsversicherung pro Bauvorhaben abzuschließen, sei die Pflicht eines jeden Bauunternehmers.
Um Bauleiter im Einfamilienhaus-Bereich zu werden, gibt es keine exakten Vorschriften; bei vielen Anbietern am Markt kann Kunde Bauherr sich schon glücklich schätzen, wenn der Bauleiter ein Handwerk gelernt hat; idealerweise Maurer oder Zimmermann. Anders als bauleitende Architekten oder Ingenieure, verfügen die meisten Bauleiter weder über kfm. Grundwissen noch haben sie während ihrer Ausbildung den rechtlichen Part beim Hausbau - auch nur ansatzweise - kennengelernt.
Dafür glaubst Du Deinem befreundeten Bauleiter? Das ist eine interessante Logik, welche Du da anwendest.Auch wenn zu klären ist, wessen Versicherung eintritt (unsere deckt keine Elementarschäden ab, erst ab Fertigstellung des Hauses) bzw. welche der beiden Parteien (Bauherren oder Bauunternehmen) in der Pflicht ist - wie lässt sich das unkompliziert klären? Das Unternehmen weist alles von sich, ob zu Recht oder nicht. Auch eine Versicherung versucht immer, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, also werde ich den Aussagen keinen Glauben schenken - also wo kann man hier Klarheit gewinnen?
So, wie ich das einschätze, bleibst Du auf dem entstandenen Schaden sitzen, sofern sich in Deinen Vertragsunterlagen kein Hinweis darauf findet, daß Dein Bauunternehmer eine Bauleistungsversicherung für Dein BV abgeschlossen hat. Und selbst wenn, wäre zu klären, nach welchen Vertragsbedingungen sie geschlossen wurde und welche Ausschlüsse als vereinbart gelten.
Aber - Rechtsberatung ist in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten, insofern befrage einen RA Deines Vertrauens.
Liebe Grüsse, Bauexperte