B
Bauexperte
Hier noch einige Beiträge aus einem anderen Thread, welche zum Thema gehören:
@BeHaElJa - 9:18 h:
Wärmebrücke? Klingt eher nach mangelhafter Abdichtung - glaube nicht dass es da auskondensiert ist (aber auch ich bin Laie).
Steht zur Abnahme was im KV? Glaube beim BT ist doch der Übergang des Eigentums erst bei Übergabe, oder? Dann wäre der erste Termin freiwillig.
Mängel, die versteckt sind - und dazu zählen sicher auch solche Fehler (sei es Wärmebrücke oder Abdichtung) gelten meines Wissens nach nicht als abgenommen selbst wenn nicht moniert.
Aber gut, bin auch nur Laie.
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@Bieber0815 - 22:19 h:
Wenn Du einen Mangel vermutest, solltest Du noch vor der Abnahme dem Bauträger eine förmliche Mängelanzeige schicken. Es gibt wohl Muster im www; im Zweifel musst Du wirklich jemanden beauftragen, der sich damit auskennt. Kurzum beschreibst Du kurz den Mangel und forderst den Bauträger auf, den Mangel abzustellen. Das ganze per Einwurfeinschreiben (dient der späteren Beweisbarkeit im Falle des Falles).
Dass Du zur Vorbegehung niemanden mitbringen darfst, ist nicht nett, aber der BT hat Hausrecht. Ob es trotzdem legal ist, Dir die Begutachtung zu verweigern, vermag ich nicht zu sagen. Wenn Teilzahlungen fällig gestellt werden, solltest Du auch das Recht haben, Dich vom Bautenstand zu überzeugen, natürlich darfst Du dafür auch einen Dritten beauftragen. ==> Fachanwalt für Baurecht befragen.
Insgesamt klingt es alles sehr anstrengend. Nimm die 1000 Euro in die Hand, geh zu einem Fachanwalt für Baurecht (mit den ganzen Vertragsunterlagen) und lass Dich dort beraten (vorher anrufen, nach den Kosten für eine Erstberatung/Vertragsberatung fragen). Der Fachanwalt wird Dir ggf. auch einen Sachverständigen empfehlen können, der dann die Baubeschreibung prüft und mit Dir die Vorabbesichtigung durchführt. Mit dem Anwalt machst Du dann die Abnahme.
Hast Du Kontakt zu anderen Käufern? Gibt es schon einen Verwalter?
Lass Dich unbedingt fachanwaltlich beraten, bevor Du ggf. Gemeinschaftseigentum abnimmst!
@BeHaElJa - 9:18 h:
Wärmebrücke? Klingt eher nach mangelhafter Abdichtung - glaube nicht dass es da auskondensiert ist (aber auch ich bin Laie).
Steht zur Abnahme was im KV? Glaube beim BT ist doch der Übergang des Eigentums erst bei Übergabe, oder? Dann wäre der erste Termin freiwillig.
Mängel, die versteckt sind - und dazu zählen sicher auch solche Fehler (sei es Wärmebrücke oder Abdichtung) gelten meines Wissens nach nicht als abgenommen selbst wenn nicht moniert.
Aber gut, bin auch nur Laie.
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@Bieber0815 - 22:19 h:
Wenn Du einen Mangel vermutest, solltest Du noch vor der Abnahme dem Bauträger eine förmliche Mängelanzeige schicken. Es gibt wohl Muster im www; im Zweifel musst Du wirklich jemanden beauftragen, der sich damit auskennt. Kurzum beschreibst Du kurz den Mangel und forderst den Bauträger auf, den Mangel abzustellen. Das ganze per Einwurfeinschreiben (dient der späteren Beweisbarkeit im Falle des Falles).
Dass Du zur Vorbegehung niemanden mitbringen darfst, ist nicht nett, aber der BT hat Hausrecht. Ob es trotzdem legal ist, Dir die Begutachtung zu verweigern, vermag ich nicht zu sagen. Wenn Teilzahlungen fällig gestellt werden, solltest Du auch das Recht haben, Dich vom Bautenstand zu überzeugen, natürlich darfst Du dafür auch einen Dritten beauftragen. ==> Fachanwalt für Baurecht befragen.
Insgesamt klingt es alles sehr anstrengend. Nimm die 1000 Euro in die Hand, geh zu einem Fachanwalt für Baurecht (mit den ganzen Vertragsunterlagen) und lass Dich dort beraten (vorher anrufen, nach den Kosten für eine Erstberatung/Vertragsberatung fragen). Der Fachanwalt wird Dir ggf. auch einen Sachverständigen empfehlen können, der dann die Baubeschreibung prüft und mit Dir die Vorabbesichtigung durchführt. Mit dem Anwalt machst Du dann die Abnahme.
Hast Du Kontakt zu anderen Käufern? Gibt es schon einen Verwalter?
Lass Dich unbedingt fachanwaltlich beraten, bevor Du ggf. Gemeinschaftseigentum abnimmst!