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ToNelly59
Hallo zusammen.
Wir haben zum 1. Februar unser Einfamilienhaus bezogen (Bj. 1991). Leider haben wir dann am 16.02. einen Wasserschaden festgestellt, den wir sofort der Wohngebäudeversicherung gemeldet haben. Uns war bekannt, dass die Voreigentümer im Jahr 2017 bereits einen Wasserschaden im EG hatten, der reguliert wurde.
Nach der Leckageortung (Gästebad, wie auch beim Voreigentümer) war dann eine Firma vor Ort, um die Trocknung in die Wege zu leiten. Hierbei wurde von der Firma A festgestellt, dass die Trocknung nicht „einfach so“ mit Trocknungsgeräten durchzuführen ist, weil im Boden Rigipsplatten verbaut wurden. Die Trocknung des Wasserschadens beim Voreigentümer ist nach Ansicht der Firma A unsachgemäß ausgeführt worden, weil auch diese die Problematik mit den Rigipsplatten hätten feststellen müssen.
Nach Ansicht der Firma A, muss der komplette Boden aufgrund des Rigips im EG geöffnet und neu mit Estrich aufgeschüttet werden. Das hätte zur Folge, dass das Haus 3 Monate nicht bewohnbar wäre.
Das Ganze wurde von der Firma A nun auch entsprechend an die Versicherung gemeldet. Diese wiederum hat sich nun bei mir gemeldet, dass sie eine 2. Meinung einholen wollen. Und zwar von Firma B, die auch den Schaden aus 2017 der Voreigentümer behoben haben, jedoch lt. Aussage von Firma A nicht korrekt vorgegangen sind.
Wir sind mit solch einer Thematik nicht vertraut, daher hoffe ich hier auf Ratschläge.
Uns gibt es kein gutes Gefühl, dass die Versicherung die Firma B um eine 2. Meinung bitten möchte, die lt. Aussage von Firma A bei dem ersten Schaden bereits „gepfuscht“ hat.
Mir ist klar, dass die Versicherung natürlich keine unnötigen Kosten haben möchte. Wenn jedoch eine versierte Firma A (die mir vorab von der Versicherung selbst als äußerst fachkompetent und erfahren schmackhaft gemacht wurde) bzgl. der ersten Schadensbehebung schon auf Fehler hinweist, bekomme ich das Gefühl das die Firma B nun um eine 2. Meinung gebeten wird, um die Kosten möglichst gering zu halten – unabhängig davon welche Folgekosten wegen der „behelfsmäßigen“ Trocknung vielleicht in 2, 3 oder 5 Jahren entstehen.
Täuscht mich mein Gefühl? Haben wir irgendeine Handhabe, um sicherzustellen das der Schaden korrekt und vollumfänglich behoben wird?
Für Tipps und Meinungen bin ich sehr dankbar!
Wir haben zum 1. Februar unser Einfamilienhaus bezogen (Bj. 1991). Leider haben wir dann am 16.02. einen Wasserschaden festgestellt, den wir sofort der Wohngebäudeversicherung gemeldet haben. Uns war bekannt, dass die Voreigentümer im Jahr 2017 bereits einen Wasserschaden im EG hatten, der reguliert wurde.
Nach der Leckageortung (Gästebad, wie auch beim Voreigentümer) war dann eine Firma vor Ort, um die Trocknung in die Wege zu leiten. Hierbei wurde von der Firma A festgestellt, dass die Trocknung nicht „einfach so“ mit Trocknungsgeräten durchzuführen ist, weil im Boden Rigipsplatten verbaut wurden. Die Trocknung des Wasserschadens beim Voreigentümer ist nach Ansicht der Firma A unsachgemäß ausgeführt worden, weil auch diese die Problematik mit den Rigipsplatten hätten feststellen müssen.
Nach Ansicht der Firma A, muss der komplette Boden aufgrund des Rigips im EG geöffnet und neu mit Estrich aufgeschüttet werden. Das hätte zur Folge, dass das Haus 3 Monate nicht bewohnbar wäre.
Das Ganze wurde von der Firma A nun auch entsprechend an die Versicherung gemeldet. Diese wiederum hat sich nun bei mir gemeldet, dass sie eine 2. Meinung einholen wollen. Und zwar von Firma B, die auch den Schaden aus 2017 der Voreigentümer behoben haben, jedoch lt. Aussage von Firma A nicht korrekt vorgegangen sind.
Wir sind mit solch einer Thematik nicht vertraut, daher hoffe ich hier auf Ratschläge.
Uns gibt es kein gutes Gefühl, dass die Versicherung die Firma B um eine 2. Meinung bitten möchte, die lt. Aussage von Firma A bei dem ersten Schaden bereits „gepfuscht“ hat.
Mir ist klar, dass die Versicherung natürlich keine unnötigen Kosten haben möchte. Wenn jedoch eine versierte Firma A (die mir vorab von der Versicherung selbst als äußerst fachkompetent und erfahren schmackhaft gemacht wurde) bzgl. der ersten Schadensbehebung schon auf Fehler hinweist, bekomme ich das Gefühl das die Firma B nun um eine 2. Meinung gebeten wird, um die Kosten möglichst gering zu halten – unabhängig davon welche Folgekosten wegen der „behelfsmäßigen“ Trocknung vielleicht in 2, 3 oder 5 Jahren entstehen.
Täuscht mich mein Gefühl? Haben wir irgendeine Handhabe, um sicherzustellen das der Schaden korrekt und vollumfänglich behoben wird?
Für Tipps und Meinungen bin ich sehr dankbar!