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Gasbrennwert ist aufgrund der primärenergetischen Anforderungen ohne Solarthermieanlage kaum zu verwirklichen, es sei denn, es werden Ersatzmaßnahmen nach §7 EEWG bzw. Ausnahmeregelungen nach §25 Energieeinsparverordnung bzw. §9 EEWG in Anspruch genommen. Hier scheinen ja erhebliche Defizite vorhanden zu sein!...,du hast die Solarthermieanlage ins Spiel gebracht, was aber gar nicht die Frage war. Meine Frage war nur ob sich eine Grundwasser-Wärmepumpe lohnt im Vergleich zu einer Gastherme.
Dass gute und umfassende Beratung bzw. Information wesentlich ist, zeigt sich hier sehr deutlich!
v.g.