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Doc.Schnaggls
Bei uns (Kleinstadt mit ca. 17.000 Einwohner in Baden-Württemberg) hat das Bauamt die Befugnis allein zu entscheiden. Im Gemeinderat bzw. technischen Ausschuss des Gemeinderats werden nur zweifelhafte (in Bezug auf die Bebauungspläne) Bauvorhaben entschieden.
Unser Bauantrag wurde im technischen Ausschuss des Gemeinderats nur vorgestellt, obwohl es für unser Grundstück auch keinerlei Bebauungsplan gab. Bei uns kommt auch der §34 Baugesetzbuch zum Tragen.
Der Leiter des Bauamts hat unser Vorhaben nur kurz präsentiert und den Gemeinderatsmitgliedern erläutert, dass die Genehmigung durch das Bauamt direkt erfolgt, weil das Haus gut in die Umgebungsbebauung passt.
Grüße,
Dirk
Unser Bauantrag wurde im technischen Ausschuss des Gemeinderats nur vorgestellt, obwohl es für unser Grundstück auch keinerlei Bebauungsplan gab. Bei uns kommt auch der §34 Baugesetzbuch zum Tragen.
Der Leiter des Bauamts hat unser Vorhaben nur kurz präsentiert und den Gemeinderatsmitgliedern erläutert, dass die Genehmigung durch das Bauamt direkt erfolgt, weil das Haus gut in die Umgebungsbebauung passt.
Grüße,
Dirk