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Bauexperte
Gute FrageSicher?
Ich habe versucht, es nachzulesen und habe keinen Unterschied in den jeweiligen Bundesländern gefunden. Was ich gefunden habe, ist, daß es darauf ankommt, wo die Brandschutztüre verbaut werden soll.
Schau mal:
*"Einsatz von Rauchschutztüren
Rauchschutztüren sind dort einzubauen, wo sie nach bauaufsichtlichen Vorschriften gefordert werden. Nach § 35 Absatz 3 der Musterbauordnung (MBO) muss, sofern der Ausgang eines notwendigen Treppenraumes nicht unmittelbar ins Freie führt, der Raum zwischen dem notwendigen Treppenraum und dem Ausgang ins Freie Rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse haben. Weiter heißt es in Absatz 6, dass in notwendigen Treppenräumen Öffnungen zu Kellergeschossen, zu nicht ausgebauten Dachräumen, Werkstätten, Läden, Lager- und ähnlichen Räumen sowie zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten mit einer Fläche von mehr als 200 m², ausgenommen Wohnungen, mindestens feuerhemmende, Rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse haben müssen. Öffnungen von notwendigen Treppenräumen zu notwendigen Fluren müssen Rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse haben. Gemäß § 36 Absatz 3 MBO sind notwendige Flure außerdem durch nicht abschließbare, Rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse in Rauchabschnitte zu unterteilen.
Ist der Abschluss einer Öffnung sowohl durch eine Rauchschutztür (RS) nach DIN 18095-1 als auch durch eine Feuerschutztür nach DIN 4102-5 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden und gegen Feuer widerstandsfähige Verglasungen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen gefordert (z.B. feuerhemmender, Rauchdichter, selbstschließender Abschluss), muss eine Tür eingebaut werden, die beide Anforderungen erfüllt, d.h. eine Feuerschutztür mit Rauchschutzfunktion.
Anforderungen an Rauchschutztüren
Damit Rauchschutztüren selbstständig schließen, sind Türschließer nach DIN 18263 Schlösser und Baubeschläge - Türschließer mit hydraulischer Dämpfung zu verwenden. Es dürfen nur Feststellanlagen zum Einsatz kommen, deren Brauchbarkeit nachgewiesen ist. Befinden sich Rauchschutztüren in allgemeinen zugänglichen Fluren, die als Rettungswege dienen, dürfen sie keine unteren Anschläge und keine Schwellen haben. Für Beschläge, Drückergarnituren, Schlösser und Schließmittel müssen Verwendbarkeitsnachweise (abP oder abZ) vorliegen und die Einbauvorschriften für Rauchschutztüren beachtet werden. Für den einwandfreien Zustand der Rauchschutztür ist der Gebäudebetreiber verantwortlich."
Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden:
feuerhemmende Türen = T30
hochfeuerhemmende Türen = T60
feuerbeständige Türen = T90. Dabei wird obendrein in einflügelige Türen (Bsp. T30-1) und zweiflüglige Türen (Bsp. T90-2) unterteilt.
Die Feuerwiderstandsklasse einer Feuerschutztür richtet sich nach der Gebäudenutzung und der Forderung an die Wand, wo diese Tür eingebaut wird. Glas, welches in eine Brandschutztür integriert wird, muss dieselbe Feuerwiderstandsklasse haben wie der Feuerschutzabschluss (Bsp. T30– Tür mit F30– Verglasung).
Ich persönlich finden T90er nicht teuer, aber das ist Ansichtssache. Richtig ist dagegen, "schöne" Brandschutztüren gehen richtig ins Geld.
Liebe Grüsse, Bauexperte