S
Stefan2.84
Hallo zusammen,
letzten Monat war der Außenfühler unserer Heizung Defekt. Wir haben mit GÜ gebaut und er hat das Heizungsbauunternehmen beauftragt. Eingezogen sind wir Ende 2020. Ich habe auch einen Wartungsvertrag mit dem Heizungsbauunternehmen. Jetzt hat der Heizungsbauer die Rechnung für den Austausch des Außenfühlers geschickt. Wir befinden uns noch in der Gewährleistungszeit des GÜ.
Ich würde jetzt gerne rein rechtlich wissen, ob ich die Rechnung an den GÜ weitergeben kann und ob sowas in die Gewährleistung fällt?
Ich dachte auch, dass man durch den Wartungsvertrag eventuell Vorteile bei möglichen Garantiefällen hat. Hab ich mich wohl vertan.
letzten Monat war der Außenfühler unserer Heizung Defekt. Wir haben mit GÜ gebaut und er hat das Heizungsbauunternehmen beauftragt. Eingezogen sind wir Ende 2020. Ich habe auch einen Wartungsvertrag mit dem Heizungsbauunternehmen. Jetzt hat der Heizungsbauer die Rechnung für den Austausch des Außenfühlers geschickt. Wir befinden uns noch in der Gewährleistungszeit des GÜ.
Ich würde jetzt gerne rein rechtlich wissen, ob ich die Rechnung an den GÜ weitergeben kann und ob sowas in die Gewährleistung fällt?
Ich dachte auch, dass man durch den Wartungsvertrag eventuell Vorteile bei möglichen Garantiefällen hat. Hab ich mich wohl vertan.