Wer kann mir bitte sagen, welche Unterlagen ich vom Bauträger zur Abnahme verlangen darf?
Ich habe mir eine schlüsselfertige ETW in KfW 70 Bauweise gekauft.
...
Ich würde gerne so viele Unterlagen wie möglich vom BT anfordern, damit ich während der Gewährleistung (falls es Probleme gibt) gleich alle Unterlagen habe.
Standardantwort der Juristen, Typ A: "
Kommt darauf an....".
Worauf? Vertrag, Erforderlichkeit, Sonder- oder Gemeinschaftseigentum, wer bekommt was von wem?
Grundstück. besteht kein Anspruch auf Baupläne.
Zu Ausnahmen und Überblick: Gurgel mal z.B. nach:
"WEG-Report Muss der Bauträger/Verkäufer dem Erwerber Pläne und Bauunterlagen übergeben?"
Und:
DU hast allenfalls Anspruch, soweit das
Sondereigentum nach WEG betroffen ist. Geht es um
GemeinschaftsEigentum (und da steckt die Wärmebrücke ja meinst, sprich in Wand oder Decke), ist der WEG-Verwalter für die WEG-Gemeinschaft berechtigt, den Anspruch auf Herausgabe geltend zu machen (viel Spaß...) - es sei denn, du wurdest von der WEG-Gemeinschaft z.B. per Beschluss hierzu ermächtigt, die Pläne für alle heraus zu verlangen.
Und der Anspruch allein nützt wenig, ggf. muss der eingeklagt werden, da in der Praxis die BT nicht freiwillig damit herausrücken.