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Escroda
Ein Lageplan ist dann qualifiziert, wenn er den Anforderungen der BauPrüfVO entspricht, also neben dem Katastergrundriss insbesondere auch Höhenangeben zum Gelände, der Straße, der Nachbarbebauung und der Kanalisation, das Planungsrecht, das Projekt mit Grenzabständen und Abstandsflächen und eine Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl-Berechnung enthält.
Wer den qualifizierten Lageplan anfertigen darf, ist auch in der BauPrüfVO geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen muss er amtlich, d.h. mit einem Siegel öffentlich beglaubigt sein (vom öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder Katasteramt), von einem Vermessungsingenieur erstellt oder vom Entwurfsverfasser gezeichnet sein. Der Aufwand ist nicht zwangsläufig höher, als bei einem unbeglaubigtem Lageplan, dennoch ist der amtliche Lageplan in der Regel teurer, da er nach einer Gebührenordnung abgerechnet werden muss und nicht nach HOAI.
Bei manchen Behörden werden die Bauvorlagen durch fachfremde Verwaltungsangestellte streng nach Vorschrift vorgeprüft. Wenn der nicht den üblichen Anforderungen entspricht, dann geht der ganze Bauantrag zurück, ohne dass der Sachbearbeiter den überhaupt zu Gesicht bekommen hat
Wer den qualifizierten Lageplan anfertigen darf, ist auch in der BauPrüfVO geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen muss er amtlich, d.h. mit einem Siegel öffentlich beglaubigt sein (vom öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder Katasteramt), von einem Vermessungsingenieur erstellt oder vom Entwurfsverfasser gezeichnet sein. Der Aufwand ist nicht zwangsläufig höher, als bei einem unbeglaubigtem Lageplan, dennoch ist der amtliche Lageplan in der Regel teurer, da er nach einer Gebührenordnung abgerechnet werden muss und nicht nach HOAI.
Jeder Mensch und jede Landesbauordnung versteht etwas anderes unter den Begriffen. Und jeder Sachbearbeiter beim Bauamt hat andere Ansprüche an den Lageplan. Wenn dein Sachbearbeiter das Baugebiet bestens kennt und weiß, dass das Gelände potteben ist, noch kein Nachbar gebaut hat, örtlich noch Baustraße ist und der Kanal den Plänen entsprechend gebaut wurde, braucht und verlangt er vielleicht nur die Flurkarte mit den Umrissen deines Neubaus und den Abstandsflächen. Dann wären 850,-€ in der Tat zu viel.Mit dem „einfachen“ Lageplan ist dem zufolge nicht der „nicht amtliche“ Lageplan gemeint?
Bei manchen Behörden werden die Bauvorlagen durch fachfremde Verwaltungsangestellte streng nach Vorschrift vorgeprüft. Wenn der nicht den üblichen Anforderungen entspricht, dann geht der ganze Bauantrag zurück, ohne dass der Sachbearbeiter den überhaupt zu Gesicht bekommen hat
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