P
Pinkiponk
Der Kran für unseren Holzständerbauweise-Fertigeinfamilienhausbau wird teilweise im öffentlichen Raum, vor unserem Grundstück, auf der Straße, stehen. Wenn dadurch die öffentliche Straße beschädigt wird, wer muss dann für die Schäden aufkommen? Gibt es eine Versicherung, die wir für diesen Fall abschließen müssen oder ist die Kranfirma entsprechend versichert? (Wir haben bereits diverse Versicherungen, aber wie immer möchte ich erst einmal Euch fragen, bevor ich mich an den Versicherungsberater wende. ;-) ) Oder kann/muss die Kranfirma Stahlmatten o.ä. auf die Straße legen, um Schäden zu vermeiden?
Da unser Baugebiet bereits seit ca. 15 Jahren, mit Ausnahme unseres Grundstücks, vollständig bebaut ist, gibt es keine Baustraße mehr sondern nur die ganz normale öffentlich befahrbare Straße.
Da unser Baugebiet bereits seit ca. 15 Jahren, mit Ausnahme unseres Grundstücks, vollständig bebaut ist, gibt es keine Baustraße mehr sondern nur die ganz normale öffentlich befahrbare Straße.